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Sexuelle Orientierung und Menschenrechte

Einführung
Auf dem Spiel stehende Rechte
Internationale und regionale Schutz- und Promotionsinstrumente
Nationale Unterstützung, Schutz und Service-Agenturen
Erziehungs- and Trainingsmaterialien
Weitere Ressourcen

 

Einführung

Was ist sexuelle Orientierung?

Sexuelle Orientierung ist eine andauernde, emotionale, romantische, sexuelle Anziehung zu einer anderen Person. Es kann von anderen Aspekten der Sexualität, wie z.B. biologisches Geschlecht, Geschlechtsidentität (das Mannsein oder Frausein im psychologischen Sinne) und der sozialen Rolle (das Befolgen kultureller Normen für maskulines oder feminines Verhalten) unterschieden werden.

Sexuelle Orientierung existiert in einem Kontinuum, welches sich von exklusiver Homosexualität zu exklusiver Heterosexualität ausweitet und verschiedene Formen von Bisexualität einschließt. Bisexuelle Personen erleben sexuelle, emotionale und affektive Anziehung für beide Geschlechter. Personen mit einer homosexuellen Orientierung werden manchmal schwul (bei Männern) oder lesbisch (bei Frauen) genannt.

Die sexuelle Orientierung ist von dem Sexualverhalten zu unterscheiden, weil die Orientierung auch Gefühle und Selbstkonzeptualisierung umfasst. Entweder Personen drücken ihre sexuelle Orientierung in ihrem Verhalten aus, oder nicht. Das Wort homosexuell wird normalerweise vermieden, weil von der Vergangenheit mit negativen Konnotationen belastet ist.

Sexuelle Orientierung ist ein relativ modernes Konzept in Menschenrechten und ihrer Ausübung und in der Politik sehr umstritten. Vorurteile, negative Stereotypen und Diskriminierung sind in unserem Wertesystem und unseren Verhaltensmustern tief eingebettet. Für viele Amtsträger und Meinungsmacher bleibt der Ausdruck homophobes Vorurteil in einer Weise legitim und respektabel - wie es für jede andere Minderheit inakzeptabel wäre.

Die Hauptprinzipien, die die rechtliche Herangehensweise an die sexuelle Orientierung leiten beziehen sich auf die Gleichheit und die Nicht-Diskriminierung. Menschenrechtsengagierte, Anwälte und andere Aktivisten versuchen soziale Gerechtigkeit zu sichern und die Würde von Lesben, Schwulen und Bisexuellen zu garantieren.

 

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Auf dem Spiel stehende Rechte

Lesben, Schwule und Bisexuelle beanspruchen keine zusätzlichen und speziellen Rechte, sondern die Berücksichtigung derselben Rechte, die für Heterosexuelle gelten.

Lesbischen, schwulen, bisexuellen und transidenten Personen (LGBT) werden - entweder durch Gesetz oder durch Ausübung - grundlegende zivile, politische, soziale und wirtschaftliche Rechte verweigert. Die folgenden Verstöße wurden in allen Teilen der Welt dokumentiert:

Durch spezielle Strafgesetze oder üblicher Rechtsausübung auf Grundlage der sexuellen Orientierung, werden lesbischen, schwulen und bisexuellen Personen in vielen Ländern Gleichheitsrechte verweigert. Oftmals sehen Gesetze ein höheres Alter zur Einwilligung für gleichgeschlechtliche Beziehungen im Gegensatz zu Beziehungen zwischen verschiedenen Geschlechtern vor.

Das Recht der Nicht-Diskriminierung und das Recht frei von Gewalt und Belästigung zu sein wird zumeist dadurch verweigert, dass die sexuelle Orientierung in Antidiskriminierungsgesetzen, Verfassungen und deren Ausführung nicht aufgeführt wird. 

Das Recht auf Leben ist in solchen Staaten verletzt, wo auf Sodomie die Todesstrafe steht.

Das Recht auf ein Leben ohne Folter oder grausame, inhumane oder erniedrigende Behandlung ist im Rahmen von einigen Polizeipraktiken, Strafaufklärungsmethoden und im Rahmen der Internierung von lesbischen, schwulen oder bisexuellen Personen eingeschränkt.

Willkürliche Arretierung kommt in einigen Ländern vor und betrifft diejenigen, die im Verdacht stehen eine homo- oder bisexuelle Identität zu haben.

Die Bewegungsfreiheit wird bi-nationalen Paaren dadurch verweigert, dass ihre gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht anerkannt werden.

Das Recht auf einen fairen Prozess wird oft durch Vorurteile von Richtern und anderen Strafverfolgungsbeamten eingeschränkt.

Das Recht auf Privatsphäre wird durch die Existenz von auf lesbische, schwule und bisexuelle Personen gezielten "Sodomie Gesetzen" verweigert, selbst wenn die Beziehung im Privaten und zwischen mündigen Erwachsenen im gegenseitigen Einvernehmen stattfindet.

Das Recht der freien Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit werden teils entweder durch Gesetz direkt verweigert oder bleiben faktisch durch homophobe Einstellungen in der Umgebung versagt.

Die Religionsausübungsfreiheit ist bei lesbischen, schwulen und bisexuellen Personen zumeist eingeschränkt, besonders in den Fällen, in denen Kirchen gegen die Anerkennung dieser Orientierungen sind.

Das Recht auf Arbeit ist stark betroffen, weil viele Lesben, Schwule und Bisexuelle wegen ihrer sexuellen Orientierung gefeuert werden oder im Rahmen von Geschäftspraktiken einer Diskriminierung ausgesetzt sind.

Das Recht auf Sozialversicherung, Beihilfen und Zuschüsse ist betroffen, wenn zum Beispiel die Identität des Partners/der Partnerin preisgegeben werden muss.

Das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit steht im Konflikt zu diskriminierenden Praktiken, der Homophobie von manchen Ärzten, dem Mangel an adäquatem Training für medizinisches Personal im Umgang mit sexueller Orientierung und der allgemeinen Unterstellung von Heterosexualität.

Das Recht auf eine Familie wird durch Regierungen verweigert, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht anerkennen. Auch durch die Verweigerung von Rechten, die eine heterosexuelle Familie, die noch nicht einmal um Anerkennung ersuchen musste, genießt, wird dieses Recht eingeschränkt. Kinder kann der Schutz gegen Trennung von den Eltern auf der Grundlage von sexueller Orientierung verweigert werden. Lesbische, schwule und bisexuelle Paare und Individuen haben kein Recht ein Kind zu adoptieren, selbst wenn dies ein Kind des gleichgeschlechtlichen Partners ist.

Lesbischen, schwulen und bisexuellen Studenten wird oft das Recht auf Bildung durch unsichere und antagonistische Atmosphäre am Bildungsort, kreiert entweder durch Mitstudenten oder durch Lehrende verweigert.

 

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Internationale und regionale Schutz- und Promotionsinstrumente

Internationale rechtliche Instrumente haben die Form von Abkommen (oder auch Konvention, Protokoll, Übereinkommen), welches bindend für die übereinkommenden Staaten sein kann. Wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind, wird der Text des Abkommens als authentisch und definitiv erklärt und von den Abgeordneten der jeweiligen Staaten unterzeichnet. Es gibt verschiedene Wege auf denen ein Staat das Einverständnis einer rechtlichen Bindung durch ein Abkommen erklären kann. Der übliche Weg ist die „Ratifizierung" oder der „Beitritt".

Ein neues Abkommen wird von den Staaten, die es verhandelt haben, ratifiziert. Ein Staat der an den Verhandlungen nicht teilgenommen hat, kann, zu einem späteren Zeitpunkt dem Abkommen beitreten. Das Abkommen tritt in Kraft, wenn eine festgelegte Anzahl von Staaten es ratifiziert haben oder diesem beigetreten sind.

Wenn ein Staat ein Abkommen ratifiziert oder einem solchen beitritt, kann dieser Einschränkungen bezüglich einzelner Artikel im Abkommen erklären, es sei denn diese Erklärung ist im Abkommen ausgeschlossen. Einschränkungen können normalerweise jederzeit zurückgenommen werden. In einigen Ländern, nehmen internationale Abkommen einen höheren Rang als nationales Recht ein. In anderen Ländern ist ein Gesetz nötig, um dem Abkommen (auch wenn es ratifiziert oder ihm beigetreten worden ist) den Rang von nationalem Recht zu verleihen. So gut wie alle Staaten, die ein Abkommen ratifiziert haben oder einem solchen beigetreten sind, müssen Verordnungen erlassen, bestehende Gesetze ändern oder neue Gesetze erlassen, um dem Abkommen die volle Gültigkeit im nationalen Territorium zu geben.

Rechtlich bindende Abkommen können benutzt werden, um Regierungen zur Befolgung von Vorschriften zu zwingen, die für die Menschenrechte von LGBT relevant sind. Nicht bindende Instrumente, wie Deklarationen und Resolutionen können in relevanten Situationen benutzt werden, um Regierungen (zumindest solche, die auf ihr internationales Image bedacht sind) durch Veröffentlichung in Verlegenheit zu bringen.

Die folgenden internationalen und regionalen Abkommen legen Standards zum Schutz von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transidenten Personen fest:

 

VEREINTE NATIONEN

ILO Übereinkommen (Nr. 111)  über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf

Dieses Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation verbietet nicht selbst die Diskriminierung auf Grund von sexueller Orientierung, erlaubt aber den Staaten das Hinzufügen weiterer Gründe. In Australien trug die Umsetzung des Übereinkommens zu dem Bann von Lesben und Schwulen im Militär 1992 bei.

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR 1966) (Artikel 2, 26)

Der Pakt, welcher das Hauptabkommen auf internationaler Ebene über bürgerliche und politische Rechte ist, ist was sexuelle Orientierung angeht wichtig, da das Menschenrechtskomitee im Jahr 1994, im Fall Toonen vs. Australia urteilte, dass die Hinweise auf "sex" (Geschlecht) in den Artikeln 2 Absatz 1 (Nicht-Diskriminierung) und 26 (Gleichheit vor dem Gesetz) des ICCPR auch sexuelle Orientierung beinhalten sollen. Als Resultat dieses Urteils hob Australien das Gesetz, welches im Staate Tasmanien sexuelle Handlungen zwischen Männern verbot auf. Mit diesem Fall etablierte das Menschenrechtskomitee einen Präzedenzfall im UN Menschenrechtssystem, in dem es die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Bisexuelle ansprach.

Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (1984) (Artikel 1)

Dieses Übereinkommen ist wichtig, weil es nicht auf Regierungen beschränkt ist, sondern Folter im Artikel 1 weit definiert wird: "jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden." Dies zeigt die Absicht Fälle anzusprechen, welche in den Bereich des Abkommens fallen, in denen ein Staat keine Maßnahmen zur Aufklärung oder Prävention trifft.

Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (CEDAW) (1979)

Dieses Abkommen kann in Fällen der Diskriminierung von lesbischen, bisexuellen oder transidenten Frauen relevant sein.

Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1989) (Artikel 2)

Artikel 2 des Übereinkommens verbietet die Diskriminierung und verpflichtet Regierungen zum Schutze gegen Diskriminierung. Dieses Übereinkommen kann in Fällen der Diskriminierung auf Grundlage von sexueller Orientierung gegen lesbische, schwule oder bisexuelle Kinder und/oder Elternrelevant sein.

Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen

Seit April 1993 hat der hohe Flüchtlingskommissar in einigen Gutachten anerkannt, dass Schwule und Lesben zu den Angehörigen einer „speziellen sozialen Gruppe" im Sinne der 1951 Konvention und des 1967 Protokolls über den Status von Flüchtlingen gehören. In der Veröffentlichung „Flüchtlingsschutz",  verdeutlicht der Hohe Flüchtlingskommissar: „Homosexuelle können ein Recht auf Anerkennung als Flüchtling auf Grundlage von Verfolgung, wegen ihrer Angehörigkeit zu einer speziellen sozialen Gruppe haben. Es ist die Einstellung des Flüchtlingskommissars, Personen, die Angriffe, unmenschliche Behandlung oder ernste Diskriminierungen aufgrund ihrer Homosexualität zu befürchten haben und deren Regierungen nicht in der Lage oder nicht willens sind diese zu schützen, als Flüchtlinge anzuerkennen sind." (UNHCR(PI/Q&A-UK1.PM5/Feb. 1996)

UN-Mechanismen außerhalb von Konventionen

Die Mechanismen der UN, die nicht auf Abkommen basieren, sind besonders nützlich in Notsituationen. Die Menschenrechtskommission - das Hauptorgan der UN, wenn es um Menschenrechte geht, initiiert neue Abkommen und verabschiedet Resolutionen und arbeitet hauptsächlich durch Sonderberichterstatter (ernannt für Länder und Themen) und Arbeitsgruppen.

Zwei der Sonderberichterstatter haben sexuelle Orientierung in ihren Berichten und Aktionen genannt: Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und der Sonderberichterstatter für außerjudizielle, willkürliche und standrechtliche Hinrichtungen.

 

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AFRIKANISCHE UNION (EHEMALS VEREINIGUNG DER AFRIKANISCHEN EINHEIT, OAU)

Afrikanische Charta der Menschen- und Völkerrechte (1981)

Dieses Abkommen wurde von der Organisation der afrikanischen Einigkeit (jetzt Afrikanische Union) verabschiedet und ist das am weitesten akzeptierte regionale Menschenrechtsinstrument, ratifiziert in mehr als fünfzig Ländern. Es verurteilt Diskriminierung und aus ihm ergeben sich bestimmte Rechte, soweit hat sich das Vollstreckungsorgan - die Afrikanische Kommission für Menschen- und Völkerrechte - jedoch noch nicht offiziell mit sexueller Orientierung befasst.

 

EUROPARAT

Konvention zum Schutze von Menschenrechten und Grundfreiheiten (1950) (Artikel 8, 14)

Sexuelle Orientierung ist nicht explizit in den Vorschriften der Konvention genannt. Trotzdem wurde die Relevanz der Konvention (normalerweise Europäische Menschenrechtskonvention, abgekürzt EMRK) in einer Reihe von Fällen etabliert, in denen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass Diskriminierung im Strafrecht, in Bezug auf freiwillige Beziehungen zwischen Erwachsenen im Privaten gegen das Recht auf Respekt für das Privatleben in Artikel 8 EMRK verstößt (Dudgeon v UK, 1981; Norris v Ireland, 1988; Modinos v Cyprus 1993). Der Gerichtshof war das erste internationale Organ, welches urteilte, dass rechtliche Sanktionen durch Strafrecht auf Grundlage von sexueller Orientierung gegen Menschenrechte verstoßen und der Gerichtshof hat die längste und weiteste Jurisprudenz was die Problematik der sexuellen Orientierung angeht. Die Präzedenzfälle schließen auch eine Entscheidung von 1997 der europäischen Kommission für Menschenrechte mit ein, dass ein höheres Mündigkeitsalter zur Einwilligung für männliche homosexuelle Akte im Vergleich zu heterosexuellen Akten eine Diskriminierung darstellt und gegen Art. 14 EMRK, im Sinne des Respekts für das Privatleben verstößt (Sutherland v UK).

Bezüglich Diskriminierung auf Grundlage von sexueller Orientierung  im Militär urteilte das Gericht, dass das Verbot von Homosexuellen im Militär ein Verstoß gegen Art. 8 EMRK (Lustig-Prean and Beckett v UK 2000) darstellt. Ebenfalls im Jahre 2000 urteilte das Gericht, dass ein Staat durch die Verurteilung eines Mannes, wegen homosexuellem Gruppensex im Privaten, die Konvention verletzt (A.D.T v UK).

Das Gericht urteilte in Salgueiro da Silva Mouta v Portugal dass einem homosexuellen Vater nicht auf Grundlage seiner sexuellen Orientierung das Sorgerecht über sein Kind verweigert werden kann. Dies schränke das Recht des Vaters auf Familienleben in Art. 8 EMRK unzulässig ein. Das Gericht bestätigte, dass Art 14 EMRK (Nicht Diskriminierung) sexuelle Orientierung mit umfasst.

Die Rechtsprechung des Gerichtes in Bezug auf die Problematik der sexuellen Orientierung hat jedoch Grenzen. Zum Beispiel urteilte das Gericht, dass schwule sadomasochistische Praktiken, wenn sie auch im Privaten und zwischen mündigen Erwachsenen stattfinden aus Gründen der Gesundheit verboten werden können (Laskey, Haggard and Brown v UK, 1997)

Das Gericht urteilte auch, dass das Recht auf Privatsphäre und Familienleben in den Fällen einer transidenten/transsexuellen Beziehung nicht anwendbar ist und bestätigte die Entscheidung des Vereinten Königreichs, dass nur ein biologischer Vater, nicht jedoch ein weiblich - zu männlich Transident als Vater angesehen werden kann (X, Y, Z v UK 1997)

 

Europäische Sozialcharta (1961)

Dieses Abkommen schützt soziale und wirtschaftliche Rechte und das dazugehörige europäische Komitee untersucht die Anwendung der Menschenrechte der einzelnen Staaten. Es kann die Meinungen von den Gruppen mit Beratungsstatus im Europäischen Rat, wie zum Beispiel Internationale Lesben und Schwulen Assoziation (ILGA) anhören.

Der Kommissar für Menschenrechte wurde vom Europäischen Rat 1999 berufen. Das Büro des Kommissars ist eine unabhängige Institution im Europäischen Rat, welches zum Ziel hat das Bewusstsein und den Respekt für Menschenrechte in den Mitgliedsstaaten zu fördern. Der Kommissar kann individuelle Beschwerden empfangen und hat die Problematik der sexuellen Orientierung in seinen Berichten und Besuchen der Mitgliedsstaaten adressiert.

Die parlamentarische Versammlung des Europäischen Rats hat eine wichtige Rolle in der Überwachung der Menschenrechtssituation der Mitgliedsstaaten und Staaten die Mitgliedschaft im Rat ersuchen. Etliche Staaten nahmen ihre Strafgesetze, gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle zurück, bevor sie als Mitglieder akzeptiert wurden oder sie wurden fortlaufend zur Einlösung ihrer zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Rat gemachten Versprechen gedrängt.

Die Versammlung verabschiedete einige (nicht-bindende) Resolutionen und Empfehlungen bezüglich sexueller Orientierung und dem Standard des Rates: Empfehlung 924/1981 war die erste Empfehlung und zielte auf das Ende der Diskriminierung gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle und sie wurde von einigen Resolutionen gefolgt, die die Mitgliedsstaaten dazu anriefen den auf Basis ihrer sexuellen Orientierung Verfolgten asylverwandte Rechte zu garantieren, ihnen Aufenthaltsstatus zu gewähren und den bi-nationalen gleichgeschlechtlichen Paaren Einwanderungsrechte, wie auch registrierte Partnerschaftsrechte zu gewähren.

 

EUROPÄISCHE UNION (EU)

Etliche EU Gesetze bieten Schutz vor Diskriminierung auf der Grundlage der sexuellen Orientierung und zusätzliche Anforderungen betreffen die Menschenrechtssituation in Beitrittsländern.

Das Gründungsabkommen der EU wurde durch den Vertrag von Amsterdam dahingehend geändert, dass die EU nun auch Diskriminierung auf Basis der sexuellen Orientierung bekämpfen kann. Am 1. Mai 1999 trat der folgende Artikel in dem ersten internationalen Abkommen in Kraft, welches die sexuelle Orientierung explizit nennt und schützt: „auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen“ (Art. 13 EG Vertrag)

Im Dezember 2000 verabschiedete der Rat eine (bindende) Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf die direkte und indirekte Diskriminierung auf Grundlage der Religion oder der Weltanschauung, dem Alter, Behinderungen oder sexueller Orientierung verbietet. Die Rahmenrichtlinie bindet die Mitgliedsstaaten, während die Beitrittsländer die Richtlinie zum Zeitpunkt des Beitrittes im nationalen Recht umgesetzt haben müssen.

Die Grundrechtecharta der EU soll die Kodifizierung der Grundrechte sein und wurde in Nizza im Dezember 2000 feierlich proklamiert. Die Charta ist momentan noch ein nicht bindendes Dokument, welches seine Wichtigkeit dadurch erlangt, dass es die EU Visionen über Menschenrechte ausdrückt. Für Lesben, Schwule und Bisexuelle ist die Charta wichtig, da in ihr explizit Nichtdiskriminierungsvorschriften verbrieft sind. Art 21 (1):  Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.

Das Europäische Parlament (EP) verabschiedete einige Resolutionen mit dem Thema Menschenrechte und sexuelle Orientierung, die erste in 1984, welche das Ziel hatte ein Ende der arbeitsbezogenen Diskriminierung auf der Grundlage der sexuellen Orientierung herbeizuführen. Im Jahr 1994, beschrieb der „Roth“ Bericht die vielfältigen Formen der Diskriminierung gegen Lesben und Schwule in der EU und das Parlament verabschiedete daraufhin eine Empfehlung bezüglich der Abschaffung jeglicher Diskriminierung auf Grundlage der sexuellen Orientierung. Auch wenn dessen Macht begrenzt ist, kann das Parlament doch signifikanten politischen Einfluss auf den Rat und die Kommission nehmen, wie z.B. als es im Jahr 1999 dazu aufforderte „die Frage der Diskriminierung gegen Homosexuelle wenn nötig während der Beitrittsverhandlungen zu stellen“. Bezogen auf die Erweiterung der EU hat das Parlament 1998 eine Resolution erlassen, nach der es „den Ländern, die durch die Gesetzgebung oder durch Ausführung die Menschenrecht von Lesben und  Schwulen verletzen, die Zustimmung zum Beitritt verweigern würde“.

Die Gesetze der Europäischen Union beschreiben die Diskriminierung gegen Transidente als eine Form der sexuellen Diskriminierung. Dieses Prinzip wurde vom Europäischen Gerichtshof im 1996 Fall P v S and Cornwall County Council etabliert, wo geurteilt wurde, dass die Kündigung eines Individuums wegen einer Geschlechtsumwandlung eine rechtswidrige Diskriminierung auf Grundlage des Geschlechts darstelle. (C-13/94, P v S and Cornwall County Council [1996] ECR I-2143). “Diskriminierung von Geschlechtsidentität“ ist der Ausdruck, der normalerweise benutzt wird um Diskriminierung transidenter Personen zu beschreiben.

 

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ORGANISATION DER AMERIKANISCHER STAATEN (OAS)

Der erste Fall über Menschenrechte und sexuelle Orientierung im inter-amerikanischen System ist der von Marta Alvarez, die eine Petition gegen Kolumbien vor der Inter-Amerikanischen Kommission für Menschenrechte einbrachte (Velasquez Rodriguez v Honduras, 1998). Ihr wurde das Recht auf gleiche Behandlung durch kolumbianische Gefängnisleiter verweigert, indem eheliche Besuche ihrer lesbischen Lebenspartnerin, wegen ihrer sexuellen Identität als Lesbe nicht erlaubt wurden. Kolumbianisches Recht regelt, dass eheliche Besuche ein Recht für alle Bürger - ohne Rücksicht auf die sexuelle Orientierung -  sind.

 

ORGANISATION FÜR SICHERHEIT UND ZUSAMMENARBEIT IN EUROPA (OSZE)

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist mit 55 teilnehmenden Staaten auf Europa, Zentralasien und Nordamerika die größte regionale Sicherheitsorganisation in der Welt. Die OSZE wurde durch die Schlussakte von Helsinki (1975) ins Leben gerufen, welche eine Vorschrift enthielt die „Respekt … Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich Freiheit der Gedanken, des Gewissens und der Religion und der Weltanschauung“, sowie „gleiche Rechte und Selbstbestimmung der Menschen“ anordnete.

Die Parlamentsversammlung der OSZE verabschiedete eine Deklaration im Jahr 1995 in Ottawa, welche die Mitgliedsstaaten anrief, gleichen Schutz gegen Diskriminierung für alle zu gewährleisten, wobei sexuelle Orientierung ein Grund darstellt, vor dessen Diskriminierung ein spezifischer Schutz nötig sei.

 

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Nationale Unterstützung, Schutz und Service-Agenturen 

Nationaler Schutz auf Basis der sexuellen Orientierung existiert in einigen Staaten im Gesetz und in der Ausübung oder in beidem, aber der Schutz ist weit davon entfernt eine akzeptierte Norm in der ganzen Welt zu sein.

Einige Staaten oder Provinzen haben Klauseln in ihren Verfassungen, die den Schutz gegen Diskriminierung auf Grundlage der sexuellen Orientierung ansprechen, so z.B. Südafrika , Ecuador, einige Staaten in Australien, Kanada und Brasilien. Andere Staaten haben Antidiskriminierungsgesetze für sexuelle Orientierung oder Vorschriften in den Strafgesetzen, so z.B. die Niederlande und Rumänien. Die Antidiskriminierungsvorschriften werden meist derart verabschiedet, dass sie sexuelle Orientierung in den Nichtdiskriminierungsgründen von Anfang der Gesetzesentwurfsphase einschließen.

In der Praxis ist die Implementierung der existierenden Antidiskriminierungsvorschriften abhängig vom politischen Willen. Einige Staaten rufen öffentliche Agenturen ins Leben, um Diskriminierung (auf Grundlage der sexuellen Orientierung) zu untersuchen und manche können rechtliche Schritte für das Opfer der Diskriminierung mit dem Ziel der  Wiedergutmachung einleiten (die Niederlande, Schweden, Irland).

Der Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf der Europäischen Union ist momentan das einzige internationale Instrument, welches für die EU Mitgliedsstaaten und später für die möglichen Beitrittsstaaten eine Obligation darstellt Antidiskriminierungspraktiken auf nationaler Ebene für die sexuelle Orientierung einzuleiten.

 

 

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Lehr- und Trainingsmaterialien

Für Aktivisten

Making the Mountain Move: An Activist's Guide to How International Human Rights Mechanisms Can Work for You (Internationale Kommissionen für Menschenrechte von Schwulen und Lesben)

Dies ist eine Richtlinie wie auf die verschiedenen UN und regionalen Instrumente des Menschenrechtsschutz zurückgegriffen werden kann. Es stellt die vielen UN Abkommen heraus, welche Komitees und Sonderberichterstatter überwachen und enthält Informationen über das afrikanische und inter-amerikanische Menschenrechtssystem und die verschiedenen Menschenrechtsorgane in Europa. Das Handbuch ist speziell für Aktivisten gedacht, die daran arbeiten die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transidenten, sowie die Menschen, die mit AIDS leben, zu schützen, sollte aber für jeden der im Menschenrechtssektor arbeitet nützlich sein.

Für Lehrer

A Guide to Effective Statewide Laws/Policies: Preventing Discrimination Against LGBT Students in K-12 Schools (Bildungsnetzwerk für Schwule, Lesben und Heterosexuelle)

Dieses Handbuch ist Teil eines laufenden Bildungskontaktes zur Jugend und ihren Advokaten, welche jeden Tag in Schulen in den USA darum kämpfen eine sichere und fehlerfreie Bildung zu bekommen. Dieses Dokument präsentiert die juristischen und politischen Schlüsselerwägungen, welche die Entscheidung von Anwälten erleichtern soll, welche juristischen Wege auf Staatsebene offen stehen.

Lesbian, Gay, Bisexual, and Transgender Rights: A Human Rights Perspective (Dave Donahue)

Dieses Curriculum ist dafür gedacht, vernünftige Betrachtungen und verantwortungsvolle Aktionen im Kreise der Schüler über die LGBT Problematiken weiter zu führen. Dieses Curriculum fokussiert in einem breiten Kontext auf Menschenrechte, welches es von vielen anderen Lehrmaterialien unterscheidet, die im Kontext der bürgerlichen und politischen Rechte betrachten. Diese Rechte sind in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte definiert und schließen – neben anderen – auch das Recht auf Bildung, Identität, Sicherheit, Versammlung, Meinungsäußerung, Arbeit, Gesundheit und Familie ein – alles relevante Rechte in der momentanen Diskussion der rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transidenten. Die Aktivitäten in diesem Curriculum unterstützen angebrachte Aktionen, sowie Relektion und Diskussion. Schüler werden aufgefordert Verantwortung für die Homophobie zu übernehmen, die Menschenrechtsverletzungen verursacht.

What Must be Done to Achieve Equality? (Amnesty International – USA Educators' Netzwerk)

In diesem Lehrplan sollen Studenten die Verantwortung der Menschen für sich selbst und für andere im Kampf gegen die Diskriminierung überdenken. Studenten sollen auch die relative Wichtigkeit von Gesetzesänderungen, Einstellungsänderungen und Handeln um Gleichheit zu erreichen, verstehen.

Zero Indifference: A How-to Guide to Ending Name-Calling in Schools (Nancy Goldstein, GLSEN)

Diese Richtlinie zählt die juristischen und ethischen Fälle auf, die sich mit dem Ende der Beschimpfung in Schulen beschäftigen, ist aber auch ein praktisches Handbuch für Intervention und Bildung.

 

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Weitere Ressourcen

Links zu Organisationen die für die Rechte von Homosexuellen eintreten und ausbilden

Juristische Weltumfrage (Umfrage bezüglich der juristischen Positionen von Lesben, Schwulen und Transidenten) (von ILGA – Internationale Lesben und Schwulen Assoziation)

 

 

 

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Schlüsselbegriffe

Alter der Zustimmungsfähigkeit: Vom Gesetz festgelegtes Alter der Zustimmungsfähigkeit bezüglich sexueller Handlungen

Homophobie: Irrationale Angst vor oder Hass gegen Menschen, die emotional und sexuell zum gleichen Geschlecht hingezogen fühlen. Richtet sich dies gegen transidente Menschen, bezeichnet man dies als Transphobie.

LGBT: Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transidente

Sodomie Gesetze: Vorschriften, die gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen unter Strafe stellen. Der Wortlaut solcher Vorschriften bezieht sich meistens auf sexuelle Handlungen, wird in der Praxis jedoch oft durchgesetzt um die homo-/ bisexuelle Identität zu kriminalisieren.

Transident: Identität - Dies bezieht sich auf die zwingende Wahrnehmung, dass das Geschlecht mit dem man geboren wurde nicht im Einklang mit der psychologischen Geschlechtszugehörigkeit steht. Es besteht die Möglichkeit der Geschlechtsumwandlung.

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren" Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 1

Einige Fakten

- Homosexuelle sind in zwölf Ländern der Welt mit der Todesstrafe bedroht.

- In ungefähr 30 Ländern bzw. Provinzen sind Lesben, Schwule und Bisexuelle einer diskriminierenden

- Altersregelung bezüglich der sexuellen Zustimmungsfähigkeit unterworfen.

- In mehr als 40 Staaten der Welt sind gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen illegal.

- In ungefähr 15 Ländern oder Provinzen wird die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen explizit durch Gesetz verweigert.

- Ca. 30 Länder haben Schutz in irgendeiner Form gegen die Diskriminierung auf Grundlage der sexuellen Orientierung.

- Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in verschiedenen Formen existieren in 10 Ländern.

Quelle: Website der Internationalen Vereinigung von Lesben und Schwulen (www.ilga.org) (Mai 2002)

Historische Daten

1867 - Das erste Mal, dass ein selbsterklärter Schwuler öffentlich für die Rechte von Schwulen eintrat (Karl Heinrich Ulrichs)

1869 - Erste veröffentlichte Benutzung des Begriffes Homosexualität (‚Homosexualität’ auf Deutsch) von Károly Mária Kertbeny

1897 - In Berlin gründet Magnus Hirschfeld das Wissenschaftlich-humanitäre Komitee – die erste Organisation der Welt, die es sich zur Aufgabe machte rechtliche und gesellschaftliche Intoleranz gegen Homosexuelle zu beenden.

1969 - Der Stonewall Aufstand beginnt in der Nacht des 27/28ten Juni in New York City. Dies wird später ein weltweiter Bezugspunkt für die LGBT Bewegung

1974 – Die erste Internationale Konferenz zu Rechte von Homosexuellen wird in Edinburgh, Schottland abgehalten.

1981 – Das erste Gerichtsurteil eienes internationalen Gerichtes bezüglich der Problematik der sexuellen Orientierung (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Dudgeon v. UK)

1989 – Dänemark ist das erste Land der Welt welches gleichgeschlechtliche Partnerschaften anerkennt.

1999 – Das Amsterdamer Abkommen tritt in Kraft (Europäische Union) – das erste internationale Abkommen, welches explizit sexuelle Orientierung nennt und schützt.

Dieser Studienführer wurde von Adrian Coman entwickelt. Übersetzung: Tim Salomon.

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