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Das Recht auf Leben

Einführung
Auf dem Spiel stehende Rechte
Internationale und regionale Schutz- und Promotionsinstrumente
Nationale Unterstützung, Schutz und Service-Agenturen
Erziehungs- and Trainingsmaterialien
Weitere Ressourcen

 

Einführung

Ein menschliches Leben zu nehmen wurde über die Jahrhunderte hinweg von den meisten Weltreligionen und Philosophien auf's Stärkste verurteilt. Internationale Menschenrechtsgesetze ware bestrebt, in einer Reihe von Abkommen dieses unantastbare Recht aufrecht zu erhalten. Das Leben eines Einzelnen wird klar davor geschützt, vom Staat willkürlich genommen zu werden.

Das Recht auf Leben ist jedoch nicht so unantastbar wie es auf den ersten Blick scheint. Es gibt eine Reihe von Situationen, in denen Staaten Einzelpersonen das Recht auf Leben selbst absprechen können, und in denen internationale Menschenrechte keinen Einspruch erheben. Die Anwendung der Todesstrafe ist ein solches Beispiel. Menschenrechtsgesetze verbieten die Anwendung der Todesstrafe als Strafe für verbrechen nicht, fördert aber deren Abschaffung und ist bestrebt, ihre Anwendung einzuschränken. Die Anwendung von Gewalt als Selbstverteidigung liegt an der Basis anderer Rechtfertigungen dafür, ein menschliches Leben zu nehmen. Töten ist in Kriegszeiten erlaubt mit Ausnahme vom Mord an Zivilisten und Kriegsgefangenen. Menschenrechtsgesetze versuchen daher, auf die unzähligen vom Recht auf Leben mit sich gebrachten ethischen Dilemmas zu antworten, indem sie eine Reihe von Verboten und Ermahnungen festlegen.  

 

Anzahl von Hinrichtungen. Hinrichtungen pro Jahr, 1608-2000

Quelle: Death Penalty Information Center

 

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Auf dem Spiel stehende Rechte

Jeder Mensch hat das angeboreren Recht auf Leben, und dieses Recht muss gesetzlich geschützt werden. Dieses Recht ist jedoch nicht so unantastbar und unverletzbar wie es klingt. Das Hauptprinzip von Menschenrechtsgesetzen ist, dass niemand willkürlich seines Lebens beraubt werden soll, was bedeutet, dass Staaten ein menschliches Leben nehmen dürfen, vorausgesetzt, dass Gesetze und Prozesse befolgt werden. Es gibt eine Reihe von Situationen, in denen ein Staat das Leben einer Person nehmen darf, ohne dabei internationale Menschenrechtsgesetze zu brechen. In manchen Fällen basieren diese Ausnahmen auf der Prämisse, dass Gewalt zur Selbstverteidigung gerechtfertigt ist. Beispiele sind u.A.:
- die Auferlegung der Todesstrafe;
- vorausgesetzt, dass dies ein Resultat eines juristischen Prozesses ist und nicht gegen bestimmte minimale von Menschenrechtsgesetzen auferlegte Schutzmaßnahmen verstößt (siehe unten);
- aus gesetzlichen Kriegen resultierender Tod, d.h. der Krieg entspricht den Standarden der internationales humanitäres Recht und ist nicht auf geschützte Personen, z.B. Zivilisten und Kriegsgefangene, ausgerichtet;
- einige Menschenrechtsdokumente (die Europäische Menschenrechtskonvention beispielsweise) nennen andere Situationen, in denen der Entzug des Lebens der Konvention nicht widerspricht. Der Entzug des Lebens, resultierend aus der Anwendung von nicht stärker als absolut notwendiger Gewalt: (a) zur Verteidigung einer Person gegen ungesetzliche Gewalt; (b) um eine gesetzliche Verhaftung herbeizuführen oder um die Flucht einer gesetzlich festgehaltenen Person zu verhindern; (c) bei gesetzlichen Taten, die eine Ausschreitung oder eine Revolte zu unterdrücken.

Die Menschenrechtsgesetze schweigen zu anderen umstrittenen das Recht auf Leben betreffende Bereichen, nämlich Abtreibung und das Recht des ungeborenen Kindes, sowie Sterbehilfe.

Todesstrafe
Die Todesstrafe ist in eier Reihe von Staaten weltweit nach wie vor legitim und wird ausgeführt. Manche Staaten haben die Todesstrafe gesetzlich verboten, ausser in den extremsten Fällen, z.B. während eines Krieges begangene Verbrechen. Andere Staaten haben die Todesstrafe zwar nicht gesetzlich verboten, sind aber in der Praxis Befürworter der Abschaffung, indem sie Kriminelle nicht zum Tode verurteilen. Teile des früheren Menschenrechtsaktivismus von Amnesty International, zum Beispiel,   befassten sich damit, politische Gefangenen davor zu schützen, wegen ihrer politischen Überzeugungen hingerichtetet zu werden.

Es mag den Anschein haben, dass die Todesstrafe das menschliche Recht auf Leben verletzt, aber die Menschenrechtsgesetze gehen nicht so weit, darauf zu bestehen, dass sie dies tatsächlich tut. Sie lassen es den Staaten die Möglichkeit, die Todesstrafe anzuwenden, drängt sie aber zu deren Abschaffung und stellt bestimmte Grenzen dahingehend auf, wie die Todesstrafe angewandt werden kann. Die Todesstrafe:
- darf nur bei den schlimmsten Verbrechen angewandt werden, nachdem eine endgültige Entscheidung von einem Gericht getroffen wurde und vorausgesetzt, dass sie keine Bestimmungen von Menschenrechtsgesetzen verletzt werden, z.B. kein Genozid-Verbrechen.
- jeder zum Tode Verurteilte hat das Recth ein Gnadengesuch oder Gesuch zur Umwandlung der Strafe einzureichen;
- die Todesstrafe darf nicht bei Leuten unter 18 Jahren oder schwangeren Frauen angewandt werden.

Menschenrechtsgesetze scheinen sogar in Bezug auf Staaten, die sich bereit erklärt haben, die Todesstrafe abzuschaffen, zweideutig, indem sie ihnen in manchen Fällen erlaubt,  sich das Recht vorzubehalten, die Todesstrafe zum Beispiel in Kriegszeiten anzuwenden. Gleichzeitig ist die Anwendung der Todesstrafe den verschiedenen internationalen Gerichtshöfen wie z.B. dem Internationalen Strafgericht des früheren Jugoslawien, dem Internationalen Strafgericht für Ruanda und dem Internationalen Gerichtshof vollständig verboten.

Situationen bewaffneten Konfliktes
Internationale Gesetze verbieten nicht grundsätzlich alle Arten von Kriegsführung und Gewalt. Das Recht auf Leben ist in solchen Situationen nicht absolut. Internationales humanitäres Recht bestrebt, Einschränkungen dahingehend aufzuerlegen, wie Gewalt in Konfliktzeiten angewandt werden kann. Bestimmte Kategorien von Personen, Zivilisten oder Kämpfern, die ihre Waffen niedergelegt haben oder verletzt sind, werden als geschützt eingestuft. Das Recht auf Leben dieser Kategorien wird aufrechterhalten und wird verletzt durch wahllosen Beschuss oder absichtliche Hinrichtung oder Zugang zu Wasser, Essen oder Medizin.

Recht auf Non-Refoulemen
Die Rechte von Personen, die nicht gewaltsam in Länder zurückgebracht werden dürfen, wo ihre Leben in Gefahr sind, sind in bestimmten Situationen geschützt, was auch als das Recht auf Non-refoulement bekannt ist. Asylbewerber und Flüchtlinge sind geschützt, wenn sie solchen Bedrohungen gegenüberstehen, Z.B. aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Mitgliedschaft einer sozialen Gruppe.

Recht auf Überleben
In Bezug auf Kinder kann das Recht auf Leben oft das Recht auf Überleben bedeuten. Menschenrechtsgesetze verbieten bereits die Anwendung der Todesstrafe bei Kindern. Jedoch legen Kinderrechtsabkommen Staaten andere Pflichten auf, um die Grundbedürfnisse des Kindes in Bezug auf Ernährung, Gesundheit, Essen, Unterkunft, etc. zu decken, um das Überleben des Kindes zu gewährleisten.

Nichtstaatliche Akteure
Das Recht auf Leben kann von Akteuren, die außerhalb des offiziellen Aufgabenbereiches der Regierung agieren, z.B. paramilitärische Gruppen, Streitmächte zur zivilen Verteidigung oder andere private Streitmächte. Diese dürfen außerhalb des offiziellen Militärs und der Polizei operieren, werden aber als Staatsakteure eingestuft, da sie oft von Behörden eingerichtet und beaufsichtigt werden, um in Situationen interner Konflikte oder Unruhen zu operieren. Sie unterliegen demnach auf gleiche Weise der Überprüfung in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen.

Opferrechte
Opfer von außergerichtlichen, gesammelten oder willkürlichen Hinrichtungen sind zu angemessener Kompensation vom Staat, in dem die Verletzung begangen wurde, berechtig. Kompensation zuzugestehen ist getrennt von den zusätzlichen Verpflichtungen des Staates, Nachforschungen durchzuführen und Gesetzesübertreter zu bestrafen.  

 

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Internationale und regionale Schutz- und Promotionsinstrumente

Internationale legale Instrumente nehmen die Form eines Abkommens an (auch Vereinbarung, Konvention oder Protokoll genannt), das die vertragschließenden Staaten an die verhandelten Bedingungen bindet. Wenn die Verhandlungen beendet sind, wird der Text des Abkommens als authentisch und endgültig eingerichtet und von den Repräsentanten der Staaten „unterzeichnet". Ein Staat kann sich einverstanden erklären, auf verschiedene Arten an ein Abkommen gebunden zu werden. Die üblichsten sind Ratifikation oder Akzession. Ein neues Abkommen wird von den Staaten ratifiziert, die das Instrument verhandelt haben. Ein Staat, der in keiner Weise an den Verhandlungen teilgenommen hat, kann zu einem späteren Zeitpunkt dem Abkommen beitreten. Das Abkommen tritt in Kraft, oder wird gültig, wenn eine vorher festgelegte Anzahl von Staaten es ratifiziert haben oder ihm beigetreten sind.

Wenn ein Staat ein Abkommen ratifiziert oder ihm beitritt, kann dieser Staat Vorbehaltungen genenüber einem oder mehreren Artikeln des Abkommens geltend machen, es sei denn, das Abkommen verbietet Vorbehaltungen. Vorbehaltungen dürfen normalerweise zu jeder Zeit zurückgezogen werden. In manchen Ländern haben internationale Abkommen Vorrang gegenüber nationalen Gesetzen; in anderen Ländern ist evtl. ein bestimmtes Gesetz nötig, um einem ratifizierten internationalen Abkommen die Kraft eines nationalen Gesetzes zu geben. Nahezu alle Staaten, die ein internationales Abkommen ratifiziert haben oder ihm beigetreten sind, müssen Verordnungen erlassen, bestehende Gesetze ändern oder neue Legislaturen verabschieden, um das Abkommen im Nationalgebiet voll effektiv werden zu lassen.

Die verbindlichen Abkommen können herangezogen werden, um Regierungen dazu zu zwingen,  die Bestimmungen des Abkommens zu respektieren, die hinsichtlich des Rechts auf Leben relevant sind. Die nicht verbindlichen Instrumente, wie z.B. Deklarationen und Resolutionen, können in relevanten Situationen herangezogen werden, um Regierungen durch negative öffentliche Bloßstellung zu beschämen; Regierungen, denen ihr internationaler Ruf wichtig ist, werden demnach ihre Politik anpassen.

Nachstehend eine Aufstellung der internationalen Abkommen, Deklarationen und Verpflichtungen, die die Standards für den Schutz des Rechts auf Leben festlegen:

VEREINTE NATIONEN

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) (Artikel 3)
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ist eine Resolution der UN-Generalversammlung und wurde 1948 übernommen. Als Resolution ist sie nicht selbst rechtlich bindend, obwohl im Allgemeinen das Gegenteil angenommen wird. Die AEMT hat jedoch wichtige Prinzipien und Werte festgelegt, die später in rechtlich bindenden UN-Abkommen weiter ausgeführt wurden. Darüber hinaus wurden eine Reihe ihrer Bestimmungen Bestandteil üblicher internationaler Gesetze. Artikel 3 hält das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person aufrecht.

Internationale Vereinbarung für Zivil- und Politische Rechte (1966) (Artikel 6, 4)
Dieses wichtige internationale Abkommen für Zivil- und Politische Rechte, auch ICCPR genannt, ist hinsichtlich des Rechts auf Leben und der Todesstrafe sehr spezifisch:
"1. Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht wird gesetzlich geschützt. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.
2. In Ländern, die die Todesstrafe nicht abgeschafft haben, darf die Todesstrafe nur bei den schlimmsten Verbrechen in Übereinstimmung mit dem bei der Begehung des Verbrechens gültigen Gesetz auferlegt werden und den Bestimmungen der aktuellen Vereinbarung zur Prävention und Bestrafung eines Genozidverbrechens nicht entegenwirken.  Diese Strafe kann nur nach einem endgültigen Gerichtsbeschluss eines kompetenten Gerichts durchgeführt werden.
3. Wenn der Entzug des Lebens ein Genozidverbrechen darstellt, wird verstanden, dass nichts in diesem Artikel irgendeine Staatspartei dazu autorisiert, in irgendeiner Form von den sich aus den Bestimmungen der Vereinbarung zur Prävention und Bestrafung eines Genozidverbrechens ergendenden Verpflichtungen abzuweichen.  
4. Jeder zum Tode Verurteilte hat das Recht, Begnadigung oder Umwandlung der Strafe zu beantragen. Straferlass, Begnadigung oder Umwandlung der Strafe kann in allen Fällen gewährt werden.
5. Die Todesstrafe darf nicht für von Personen unter 18 Jahren und schwangeren Frauen begangene Verbrechen angewandt werden.
6. Nichts in diesem Artikel darf herangezogen werden, um die Abschaffung der Todesstrafe eines Staates zu verzögern oder verhindern."
Artikel 4 bestätigt darüber hinaus, dass Staaten nicht einmal in Zeiten eines öffentlichen Notfalls von Artikel 6 abweichen können.

Zweites optionales Protokoll zur ICCPR hinsichtlich der Abschaffung der Todesstrafe von der UN-Generalversammlung übernommen (1989)
Dieses optionale Protokoll zur ICCPR halt Staaten dazu an, alle nötigen Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe zu unternehmen und legt fest, dass keine Einschränkung erlaubt ist, außer der Anwendung der Todesstrafe bei den schlimmsten Verbrechen militärischer Natur zu Kriegszeiten.

Der UNO-Sonderberichterstatter zur außergerichtlichen, gesammelten oder willkürlichen Hinrichtungen der Menschenrechtskommission wurde im März 1982 einberufen. Dies war das erste Mal, dass eine Person dazu berufen wurde, eine bestimmte Art von Menschenrechtsverletzungen auf weltweiter Basis zu untersuchen. Als Folge wurden Sonderberichterstätter zu einer Reihe von anderen Themen einberufen, z.B. Folter, Gewalt gegen Frauen. Das Mandat des Berichtes ist es, Situationen zu untersuchen, in denen solche Hinrichtungen stattfinden. Das Mandat legt besonderes Augenmerk auf gesammelte Hinrichtungen von Frauen oder Kindern, oder Verletzungen von Individuen, die von ihrem Recht zum Ausüben friedlicher Aktivitäten zur Verteidigung von Menschenrechten Gebrauch machen.

Der Sonderberichterstatter erhält Mitteilungen über Verletzungen von Organisationen und Individuen. Der Sonderberichterstatter kann einen dringenden Appell zur Verhinderung bevorstehender Verletzungen aussprechen. Bestimmte Anschuldigungen werden direkt mit der betroffenen Regierung verfolgt. Es wurden Probleme bei der Rückmeldung gemeldet, und manche Regierungen haben auf im Berichtes angesprochene Probleme überhaupt nicht geantwortet. Allgemeine Berichte über weitere Problembereiche wie z.B. andauernde Berichte über Straflosigkeiten oder Verletzungen internationaler Menschenrechte durch nationale Legislaturen sind in Übersichtsberichten innerhalb des Berichtes enthalten. Es finden auch Länderbesuche statt, um Informationen aus erster Hand zu einzuholen.

Siracusa Prinzipien bzgl. Der Einschränkung und Beeinträchtigung der Bestimmungen der Internationale Vereinbarung für Zivil- und Politische Rechte (1984)
Die Siracusa Prinzipien, die 1984 von der UN-Unterkommission zur Vermeidung von Diskriminierung und Schutz von Minderheiten entwickelt wurden, besagen, dass keine Staatspartei das Leben der Nation gefährden darf, nicht einmal in Notstandszeiten, oder von einer Reihe von Schlüsselgarantien, einschließlich des Rechts auf Leben, abweichen darf.

Schutzmaßnahmen zur Garantie des Schutzes der Rechte von zu Tode Verurteilten (1984)
Geht näher auf die Umstände ein, unter denen die Todesstrafe angewandt werden kann, und die Verfahren, die eingehalten werden müssen.

Principles on the Effective Prevention and Investigation of Extra-legal, Arbitrary and Summary Executions (1989)

Romer Gesetz des Internationalen Gerichtshofes (1998) (Artikel 6, 7j)
Schützt das Recht auf Leben, wenn es Genozid-, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommt. Unter dem Romer Gesetz des Internationalen Gerichtshofes (ICC) fällt das Töten von Personen durch direkten Mord oder durch das Auferlegen von Bedingungen, die deren Tod herbeiführen, wie z.B. Entzug von Nahrung, Wasser und Medikamenten, unter die Rechtssprechung des Gerichtshofes, wenn sie dem Folgenden gleichkommen: Genozid, d.h. ausgeübte Handlungen, die drauf abzielen, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe (Artikel 6) zu zerstören; Verbrechen gegen die Menschlichkeit wenn solche Handlungen als Teil eines verbreiteten Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung im Wissen um den Angriff begangen werden (Artikel 7); Kriegsverbrechen, wenn sie schwere Verleztungen der Genfer Konventionen vom 12. August 1949 darstellen, d.h. Handlungen gegen Personen oder Eigentümer, die unter den Bestimmungen der relevanten Genfer Konvention geschützt sind. Darüber hinaus besagt das Gesetz des ICC, dass die Todesstrafe von Strafen, die das Gericht anwenden darf, ausgeschlossen ist, obwohl es die Rechtsprechung über sehr schwere Verbrechen hat.

UN-Abkommen, die sich auf bestimmte Personenkategorien beziehen, können ebenfalls das Recht auf Leben schützen:

Konvention zur Prävention der Bestrafung des Genozidverbrechens (1948)
Verbietet das Töten von Mitgleidern einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe mit der Absicht, die Gruppe als Ganzes oder teilweise zu zerstören.

Die Genfer Konventionen von 1949, die die Kriegsgesetze steuern, halten das Recht auf Leben von Zivilisten und bestimmten Arten von Kämpfern, nämlich verletzten oder solche, die ihre Waffen niedergelegt haben, zu Kriegszeiten aufrecht.

Genfer Konvention bzgl. des Schutzes von Zivilisten in Kriegszeiten (1949) (Artikel 3)

Protocol Additional to the Geneva Conventions of 12 August 1949, and relating to the Protection of Victims of International Armed Conflicts (Protocol I) (1949) (Artikel 51, 57, 75, 85)

Das Recht auf Leben besonders verwundbarer Gruppen, wie z.B. Kindern, Flüchtlingen und rassischen Minderheiten, ist von den folgenden internationalen Abkommen geschützt:

Konvention zum Status von Flüchtlingen (1951) (Artikel 33)
Die Flüchtlingskonvention ist wichtig, da sie die erzwungene Rückkehr (das non-refoulement Prinzip) von Personen, deren Leben in ihrem Heimatland gefährdet ist, verbietet.

Internationale Konvention zur Eliminierung aller Arten von Rassicher Diskriminierung (1965)
Dies ist das umfassendste Abkommen bzgl. der Rechte von rassischen und ethnischen Minderheiten. Verletzungen, die das Recht auf Leben und insbesondere die diskriminierende und unangemessene Anwendung der Todesstrafe bei ethnischen und rassischen Minderheiten betreffen,  wurden beim Kommittee zur Eliminierung Rassischer Diskriminierung vorgebracht, das der Implementierung der Konvention vorsteht.

Kinderrechtskonvention (1989) (Artikel 37)
Verbietet die Anwendung der Todesstrafe bei Personen, die zum Zeitpunkt des Verbrechens unter 18 Jahre alt waren. Zusätzlich befassen sich eine Reihe von Artikeln mit der Sicherstellung des Rechts auf Überleben durch die Bereitstellung von lebensnotwendigem Essen, Wasser, Gesundheitsvorsorge etc.

 

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AFRIKANISCHE UNION (EHEMALS VEREINIGUNG DER AFRIKANISCHEN EINHEIT, OAU)

Africanische Satzung bzgl. der Menschenrechte (1981) (Artikel 4)
Das wichtigste afrikanische Menschenrechtsinstrument zum Schutz des Rechts auf Leben.

Afrikanische Satzung bzgl. der Rechte und Wohlfahrt des Kindes (1990) (Artikel 5)
Dieses Abkommen schützt das Recht des Kindes auf Überleben und Entwicklung,  d.h. sowohl das Recht, nicht zum Tode verurteilt zu werden, als auch das Recht auf angemessene Ressourcen zum Überleben.

 

EUROPARAT

Konvention zum Schuz von Menschenrechten und Fundamentalen Freiheiten (1949) (Artikel 2, 15)
Dieses Abkommen, im Allgemeinen als die Europäische Menschenrechtskonvention (ECHR) bekannt, schützt das Recht auf Leben und legt die Umstände fest, in denen der Entzug des Lebens nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet wird, insofern sie aus der Anwendung von nicht mer als notwendiger Gewalt resultiert: a) zur Verteidigung einer Person von unrechtmäßiger Gewalt; b) um eine rechtmäßige Verhaftung herbeizuführen oder um die Flucht einer rechtmäßig festgehaltenen Person zu verhindern; c) bei Handlungen, die unternommen werden, um einen Aufstand oder eine Revolte zu unterdrücken (Artikel 2). Es erlaubt außerdem keine Beeinträchtigung dieses Prinzips, nicht einmal in Zeiten eines Notfalls, außer bei aus rechtmäßigen Kriegshandlungen resultierenden Toden. (Artikel 15).

Protokoll No. 6 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Fundamentalen Freiheiten zur Abschaffung der Todesstrafe (1983)
Staatsparteien sollen dem Protokoll zufolge die Todesstrafe abschaffen. Es erlaubt ihnen, die Todesstrafe für bestimmte Situationen in Kriegszeiten beizubehalten.

 

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EUROPÄISCHE UNION (EU)

Satzung Fundamentaler Rechte der Europäischen Union (2000) (Artikel 2)
Dieses Abkommen verteidigt das Recht auf Leben und verbietet die Anwendung der Todesstrafe.  

 

ORGANISATION AMERIKANISCHER STAATEN (OAS)

Amerikanische Menschenrechtskonvention (1978) (Artikel 4)
Die Amerikanische Konvention schützt das Recht auf Leben und schränkt die Situationen ein, in denen die Todesstrafe angewandt werden kann. In Ländern, die die Todesstrafe nicht abgeschafft haben, darf die Todesstrafe nur im folgenden Fall angewandt werden: “bei den schlimmsten Verbrechen und nachdem nachdem eine endgültige Entscheidung von einem Gericht getroffen wurde und im Einklang mit einem Gesetzt steht, das eine solche Bestrafung festsetzt und vor Begehung des Verbrechens erlassen wurde. Die Anwendung einer solchen Bestrafung darf nicht auf Verbrechen ausgeweitet werden, auf die es momentan keine Anwendung findet." Sie legt auch fest, dass die Todesstrafe in Staaten, die sie abgeschafft haben, nicht wiedereingeführt werden darf; sie darf nicht bei politischen Vergehen angewandt werden oder bei Personen, die zur Zeit des Verbrechens unter 18 oder über 70 Jahre alt waren, und darf auch nicht bei schwangere Frauen angewandt werden.

Protokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention zur Abschaffung der Todesstrafe (1990)
Jede Nation, die eine Partei der Amerikanischen Menschenrechtskonvention ist ,darf dieses Protokoll unterzeichnen. Diejenigen Staaten, die das Protokoll unterzeichnen, erklären sich einverstanden, die Todesstrafe abzuschaffen, wobei sie bei der Unterzeichnung eine Erklärung abgeben können, dass sie beabsichtigen, die Todesstrafe in Kriegszeiten für schwere Militärverbrechen unter Berücksichtigung internationaler Gesetze beizubehalten. In diesem Fall muss der Staat den OAS über seine nationale Legislatur bzgl. der Anwendung der Todesstrafe in Kriegszeiten Generalsekretär informieren.

 

 

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Nationale Unterstützung, Schutz und Service-Agenturen

Länder, die diese internationalen und regionalen Abkommen ratifiziert haben, haben sich einverstanden erklärt, deren Verpflichtungen gem. dieser Konventionen zu erfüllen, indem sie diese Bestimmungen u.a. auf nationaler Ebene voll implementieren. Staaten müssen angemessene legislative Maßnahmen unternehmen und juristische Hilfsmittel zur Verfügung stellen, um das Recth auf Leben zu schützen.

Straflosigkeit für Gesetzesübertreter ist einer der Hauptgründe, weshalb Menschenrechtsverletzungen unvermindert weitergehen. Dies betrifft insbesondere  Verletzungen des Rechts auf Leben und die Verpflichtung der Regierungen, die Gesetzesübertreter zu identifizieren, zur Rechenschaft zu ziehen und zu bestrafen, was sich deutlich in den Menschenrechtsstandards zeigt. Probleme und Bedenken bzgl. der Implementierung in einzelnen Ländern sind sehr gut dokumentiert in den Berichten des UNO-Sonderberichterstatter zu außergerichtlichen, gesammelten oder willkürlichen Hinrichtungen.


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Erziehungs- and Trainingsmaterialien

Für Advokaten

Internationale Standards zur Todesstrafe (Amnesty International)
Dieses Dokument liefert nach Themenbereich sortierte Auszüge aus internationalen und regionalen Instrumenten (Abkommen, Deklarationen), die hinsichtlich der Abschaffung oder Einschränkung der Todesstrafe relevant sind. U.a. legen die Instrumente  Schutzmaßnahmen und Einschränkungen bzgl. der Todesstrafe fest.  Der Anhang dieses Dokumentes umfasst die Texte der betroffenen Ausschnitte der Instrumente.

Nicht-Diskriminierung und Recht auf Leben (Asiatische Menschenrechtskommission)
Eine Lehrstunde, die basierend auf dem Fall des Selbstmordes des katholischen Bischofs John Joseph in Pakistan 1998 in die nicht-diskriminiernden Prinzipien und Konventionen sowie das Recht auf Leben einführt.

Handbuch der Vereinten Nationen zur Effektiven Prävention und Untersuchung von Unrechtmäßigen, Willkürlichen und Gesammelten Hingirchtungen (Minnesota Advocates for Human Rights)
Dieser Führer bietet einen kurzen Überblick über die relevanten und verfügbaren Institutionen und Foren, in denen die Einhaltung des Staates von internationalen Menschenrechtsstandards überwacht und Implementationsprozessen unterworfen werden kann.

Für Erzieher

Sekundarschulenlehrplan zur Todesstrafe: Lehrerausgabe (Michigan State University Communication Technology Laboratory/Todesstrafeninforamtionszentrum)
Dieser Lehrplan umfasst die Geschichte der Todesstrafe, Argumente dafür und dagegen, die Todesstrafe betreffende Gerichtsfälle sowie weitere Ressourcen. Die Seite enthält zwei Beispielpläne für Lehrer. Jeder Abschnitt enthält sehr viel Gruppenarbeit, Simulationen, überzeuendes und individuelles Aufsatzschreiben sowie Unterrichtsteilnahme.

 

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Weitere Ressourcen

Kurse und Trainingsmöglichkeiten

Organisationen, die für die Abschaffung der Todesstrafe einstehen

Internationaler Tag zur Abschaffung der Todesstrafe (1. März)

Welttag gegen die Todesstrafe (10. Oktober)

 

 

 

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Schlüsselbegriffe

Todesstrafe - von einem Gesetz für ein Verbrechen vorgeschriebene Strafe

außergerichtliche, gesammelte oder willkürliche Hinrichtungen - Tötungen, die nicht gesetzlich als Strafe für ein Verbrechen autorisiert sind, sondern ad hoc vom Staat oder von nichtstaatlichen Akteuren aus politischen Gründen durchgeführt werden

Historische Daten

1786 - Todesstrafe in der Toskana abgeschafft
 
1787 – Todesstrafe in Österreich abgeschafft
 
1847 – der Staat Michigan (USA) ist weltweit das erste englischsprechende Territorium, das die Todesstrafe abschafft
 
1948 - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte schließt das Recht auf Leben mit ein
 
1982 – Besonderer Bericht zu außergerichtlichen, gesammelten oder willkürlichen Hinrichtungen
 
1985 - Europarat übernimmt das Protokoll der zur Europäischen Menschenrechtskonvention zur Abschaffung der Todesstrafe 
 
1989 – Zweites optionales Protokoll zur ICCPR hinsichtlich der Abschaffung der Todesstrafe von der UN-Generalversammlung übernommen
 
2000 – Protokoll zur Amerikanischen Menschenrechtsonvention zur Abschaffung der Todesstrafe
 
2003 – Internationaler Gerichtshof

Dieser Studienführer wurde von Asmita Naik entwickelt. Übersetzung: Nicole Adams.

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