HREA / Education and training in support of human rights worldwide Celebrating 10 Years
Wir über uns | E-Learning
Lerncenter Dokumente Netwerken
Die Rechte von Flüchtlinge und Binnenvertriebene

Einführung

Wer ist ein Flüchtling?

Menschen, die gezwungen sind, wegen Verfolgung aus ihrer Heimat zu fliehen, ob die Flucht auf individueller oder kollektiver Weise im Rahmen einer politisch, religiös, oder militärisch bedingten Massenauswanderung geschieht, sind als Flüchtlinge bekannt. Die Definition von Flüchtlingen variiert von Ort zu Ort und von Epoche zu Epoche; jedoch hat zunehmende internationale Anteilnahme am Elend der Flüchtlinge zu einem Allgemeinkonsens geführt. Der Genfer Konvention zufolge ist ein Flüchtling eine Person, die

„aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will, oder die sich als staatenlos infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, indem sie gewöhnlich ihren Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.”

Während die oben erwähnte Definition von internationalen Organisationen wie die UNO verwendet wird, wird der Begriff im tagtäglichen Gebrauch weiterhin missverstanden. Die Medien zum Beispiel unterscheiden häufig nicht zwischen Flüchtlingen und Migranten, die aus wirtschaftlichen Motiven emigrieren („Wirtschaftsflüchtlinge”) oder Menschen, die zwar aus ihrem Wohnsitz geflohen sind, aber ihr Land nicht verlassen haben („Binnenvertriebene”).

Grund der Verfolgung muss eine der folgenden fünf Kategorien sein, die im Artikel 1 A (2) vorgegeben sind: Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, oder politische Meinung. Andere Gründe werden nicht anerkannt.

Rasse ist im weitesten Sinne zu verstehen und fasst ethnische Gruppen und soziale Gruppen gemeinsamer Abstammung ein.

Religion wird auch im weiten Sinne verstanden und fasst Identifikation mit einer Gruppe, die gemeinsame Traditionen teilt, ein; aktive Ausübung einer Religion wird auch miteinbeschlossen.

Staatsangehörigkeit fasst hauptsächlich die Staatsangehörigkeit einer Person ein, jedoch kann Verfolgung ethnischer, linguistischer, und kultureller Gruppen auch als Verfolgung aufgrund von Nationalität bezeichnet werden.

Bestimmte soziale Gruppe bezieht sich auf Personen, die den selben Hintergrund, die selben Bräuche oder den selben sozialen Status haben. Diese Kategorie fällt häufig mit einer der anderen Kategorien zusammen. Die Verfolgung Homosexueller, Landbesitzer, und ehemaliger Militärmitglieder kann auch unter diese Kategorie fallen.

Politische Überzeugung bezieht sich auf Meinungen, die von der Regierung nicht toleriert werden, so wie Kritik an Methoden und Politik besagter Regierungen. Individuelle Meinung, die einer Person zugesprochen wird (auch wenn diese Person die Meinung nicht in Wirklichkeit vertritt), kann auch unter diese Kategorie fallen. Menschen, die ihre Meinung bis zur Flucht aus ihrem Heimatland verbergen, können auch Flüchtlingsstatus erhalten, wenn sie vorweisen können, dass ihre Meinung sie in ihrem Heimatland in Verfolgungsgefahr bringen würde.

Diese Definitionen kommen ins Spiel, wenn Staaten und Organisationen bestimmen wollen, wer ein Flüchtling ist und wer nicht. Asylsuchende - Menschen, die in einem fremden Land Flüchtlingsstatus suchen – müssen auf individueller Basis beweisen, dass ihre Furcht vor Verfolgung im Heimatland begründet ist; sie unterziehen sich einem gesetzlichen Vorgang, durch den das Gastland entscheidet, ob sie die Bedingungen für Asyl erfüllen oder nicht. Wenn es sich jedoch um eine Massenflucht handelt, ist das Land gelegentlich nicht imstande, individuellen Status zu bestimmen. In solchen Fällen, vor allem, wenn Zivilisten aus denselben Gründen fliehen, kann das Land eine Gruppenbestimmung formulieren, demnach jeder Zivilist in der Gruppe mangels gegensprechender Hinweise Flüchtlingsstatus erhält.

Internationale Gesetzgebung erkennt das Recht an, Asyl zu suchen, verpflichtet Staaten aber nicht, Asyl zu geben. Gelegentlich geben Staaten "temporären" Schutz, wenn sie einen massiven Influx erleben und ihre Asylbestimmungsmechanismen überfordert sind. Unter solchen Bedingungen können Personen relativ schnell in sichere Länder gelangen; sie erhalten jedoch keinerlei Garantie auf permanenten Flüchtlingsstatus. "Temporärer" Schutz kann daher ein hilfreicher Mechanismus für Länder sowie Asylsuchende zugleich sein; er kann jedoch allenfalls als Ergänzung – nicht als Ersatz – für die durch die Genfer Konvention bestimmten Schutzmaßnahmen dienen.

Flüchtlings- und Hilfsorganisationen fordern häufig drei "dauerhafte Lösungen” für das Elend von Flüchtlingen:

  • Freiwillige Repatriierung: Flüchtlinge können in ihr Heimatland zurückkehren, weil ihr Leben oder ihre Freiheit nicht mehr in Gefahr ist.
  • Lokale Integrierung: das Gastland erlaubt die volle Integrierung der Flüchtlinge im ersten Gastland
  • Umsiedlung in einem Drittland: Das erste Gastland verweigert die Integration; Repatriierung würde den Flüchtling in Gefahr bringen.

Die meisten Flüchtlinge warten auf dauerhafte Lösungen für ihre prekäre Lage. Während die meisten in Nachbarländern provisorisches oder temporäres Asyl erhalten, sind sie nicht immer imstande, ihren Status zu regularisieren oder in die Gesellschaft voll integriert zu werden. Ihre Arbeits- und Bewegungsrechte sind häufig sehr begrenzt, und Bildungs- und Erholungsmöglichkeiten häufig kaum vorhanden. Sie sind oft Feindseligkeiten ausgesetzt, sowohl von Seiten der lokalen Sicherheitskräfte als auch von grenzüberschreitenden Inkursionen aus ihrem benachbarten Heimatland.

Eine besondere Kategorie bilden diejenigen, die aus demselben Grund wie Flüchtlinge ihr Haus verlassen mussten, dabei jedoch keine Grenze überschritten haben. Diese Menschen sind als „Binnenvertriebene” bekannt. Ende 2000 gab es auf der Welt ca. 11, 5 Millionen Flüchtlinge, die aus verschiedensten Gründen ihre Heimat verlassen mussten; eine noch größere Zahl – ungefähr 20 bis 25 Millionen – machen die „Binnenvertriebenen” aus, die aus ähnlichen Motiven fliehen mussten. Die geopolitischen Konflikte der Welt werden zunehmend zwischen politischen oder ethnischen Gruppen in einem Land ausgespielt; internationale Konflikte treten zunehmend selten auf. Wenn man diesen Trend in Betracht zieht, ist es anzunehmen, dass die Anzahl von Binnenvertriebene in Zukunft dementsprechend zunehmen wird.

 

12 Millionen Flüchtlinge in 2001

Die größten Gruppen [*]

 

Heimatland                    Hauptgastland                        Flüchtlinge

 

Afghanistan                     Iran/Pakistan                                      2809600

Irak                                 Iran                                                    554000

Sudan                                       Uganda, Äthiopien,                             489500

Kongo, Kenia,

Zentralafrikanische Republik

Angola                            Sambia, Kongo, Namibien                  470600

Somalia                           Kenia, Jemen, Äthiopien,           439900

USA, Großbritannien

Bosnien                          Jugoslawien, Kroatien, Slowenien        426000

Kongo                            Tansania, Kongo, Sambia,                  392100       

Ruanda, Burundi

Vietnam                          China, USA                                        353200

Äritrea                            Sudan                                                          333100

 

 

Rechte, um die es eigentlich geht

Das Verbot von Zwangsrückkehr eines Flüchtlings ist als nonrefoulement bekannt; es ist eines der Grundprinzipien internationalen Flüchtlingsrechts. Dieses Prinzip ist in Artikel 33 der Genfer Konvention formuliert, demzufolge “keiner der vertragsschließenden Staaten einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen [wird], in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde”.

Manche Länder nehmen Asylsuchende bei deren Ankunft, während des Asylprozesses oder während der Wartezeit vor Abschiebung in Haft. Asylsuchende haben häufig bereits Haft und Folter im Heimatland erlitten. Die Folgen der Inhaftierung können daher besonders gravierend sein; akuter psychologischer und emotionaler Stress können auftreten. Artikel 31 der Konvention stipuliert, dass Flüchtlinge für illegale Immigration nicht bestraft werden dürfen, wenn sie in ihrem Land in direkter Lebensgefahr waren und sich sofort bei den Autoritäten anmelden. Daher sollten Asylsuchende nicht wegen Besitz gefälschter Ausweisdokumente oder Zerstörung von Ausweisen und Reisedokumenten bestraft werden.

Artikel 12 bis 30 der Konvention nennt die Rechte derjenigen, die gemäß der Konvention als Flüchtlinge anerkannt werden.

Alle Flüchtlinge müssen Ausweise und Reisedokumente erhalten, die es ihnen ermöglichen, aus dem Land auszureisen.

Flüchtlinge müssen bezüglich der folgenden Rechte genauso wie alle anderen Ausländer im Gastland behandelt werden:

- Freie Ausübung der Religion und religiöser Erziehung,
- Feier Zugang zum Gericht, inklusive legaler Beistand,
- Zugang zur Grundschulausbildung,
- Zugang zu öffentlichen Mitteln und Sozialhilfe,
- Sozialversicherung,
- Schutz geistigen Eigentums sowie Erfindungen und Markennamen,
- Schutz literarischer, künstlerischer, und wissenschaftlicher Werke,
- Gleiche Besteuerung.

Flüchtlingen muss bezüglich der folgenden Rechte eine nicht weniger günstige Behandlung gewährt werden als andere Ausländer unter den gleichen Umständen:

- Das Recht, Berufsverbänden anzugehören,
- Das Recht, nichtpolitischen oder karitativen Organisationen anzugehören,
- Das Recht auf Erwerbstätigkeit.

Die vertragsschließenden Staaten müssen in den folgenden Bereichen Flüchtlingen die günstigste Behandlung gewähren:

- Das Recht auf Eigentumsbesitz,
- Das Recht, einen Beruf auszuüben,
- Das Recht auf Selbstbeschäftigung,
- Das Recht auf Unterkunft,
- Das Recht auf höhere Ausbildung.

Wichtige Hilfsorganisationen

Die folgenden Organisationen spielen bei der internationalen Flüchtlingshilfe eine Schlüsselrolle: 

Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen. Der Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) wurde 1951 mit dem Ziel gegründet, internationalem Schutz von Flüchtlingen zu gewähren. Grundlegendes Ziel der Organisation ist es, sicherzustellen, dass jede Person das Recht auf Asylsuche ausüben, in einem Gastland Sicherheit finden, und in Sicherheit ins Heimatland zurückkehren kann. Eine der wichtigen Aufgaben der Organisation ist es, Regierungen aktiv anzuspornen, faire und flexible Vorgänge im Flüchtlingsrecht annehmen. Als die UNHCR gegründet wurde, wurden die materiellen Aspekte der Flüchtlingshilfe sowie Lebensmittel und Unterkunft als Verantwortungsbereich des jeweiligen Gastlands gesehen. Da die meisten Flüchtlingsströme der letzten Jahre in weniger entwickelten Ländern geschahen, ist der UNHCR die Rolle der materiellen Hilfestellung hinzugefügt worden. Obwohl dies nicht zum ursprünglichen Mandat der UNHCR gehörte, ist die Koordinierung materieller Hilfe inzwischen zu einer der wichtigsten Funktionen der UNHCR – nebst Schutz und Lösungssuche – geworden. Die International Organization of Migration (IOM) (Internationale Migrationsorganisation) leistet abgelehnten Asylsuchern und anderen von der UNHCR zugewiesenen Flüchtlingen Beistand.

International Committee of the Red Cross. Das International Committee of the Red Cross (ICRC) ist eine unabhängige humanitäre Organisation, die als neutrale Organisation im Schutz und Beistand für Kriegsflüchtlinge agiert. Ihre Dienste erfasst vieles - von medizinischer Hilfe bis zum Nachrichtsaustausch zwischen Mitgliedern einer Familie. Als Zivilisten genießen Binnenvertriebene den Schutz und die Hilfe des ICRC sowie Besuche von Gefangenen, Nahrungsmittel, medizinische Hilfe, und Wiederherstellung von Familienverbindungen für durch Krieg getrennte Personen. Im Laufe der Jahre hat der ICRC jedoch auch Binnenvertriebenen begrenzten Beistand geleistet. Der ICRC ist wegen seiner langjährigen Erfahrung in Krisenzuständen wohlqualifiziert, solche Hilfe zu leisten.

 

Internationale und Regionale Schutzmittel

Internationale legale Instrumente sind als Verträge gestaltet (auch Protokoll, Akkord, Konvention genannt), die für die vertragsschließenden Staaten bindend sind. Wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind, wird der Text des Vertrags als authentisch und definitiv etabliert und wird als solcher von Staatsvertretern “unterschrieben”. Es gibt mehrere Wege, durch die ein Staat sich einem Vertrag “anschließen” kann. Die häufigsten sind Ratifikation und Akzession. Ein neuer Vertrag wird von Staaten ratifiziert, die an den Verhandlungen teilgenommen haben. Staaten, die an den Verhandlungen nicht teilgenommen haben, können zu einem späteren Zeitpunkt beitreten. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald eine vorbestimmte Anzahl von Staaten ihn ratifiziert haben oder ihm beigetreten sind.

Wenn ein Staat einen Vertrag ratifiziert oder ihm beitritt, kann dieser Staat Vorbehalte zu einem oder mehr Artikel des Vertrags anmerken. Vorbehalte können normalerweise zu jedem Zeitpunkt zurückgezogen werden. In manchen Ländern haben internationale Verträge Vorrang vor nationalem Recht; in anderen kann ein bestimmtes Gesetz benötigt werden, um einem internationalen Vertrag die Kraft eines nationalen Gesetzes zu geben.

Praktisch alle Staaten, die einen internationalen Vertrag ratifiziert oder ihm beigetreten sind, müssen Dektrete ausrufen, existierende Gesetze ändern, oder neue Gesetze einführen, damit der Vertrag im Nationalgebiet voll in Kraft treten kann.

Viele internationale Verträge haben Mechanismen, die die Ausführung der Verträge sicherstellen. Die Flüchtlingskonvention besitzt keinerlei Mechanismus zu diesem Zweck.

 

VEREINTE NATIONEN

 

Universal Declaration of Human Rights (1948) (Artikel 14)

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948)

Das erste internationale Dokument, das das Recht auf Asylsuche –und Schutz anerkennt.

 

Geneva Convention relative to the Protection o Civilian Persons in Time of War (1949) (Artikel 44, 70)

Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten

Dieses Abkommen schützt Flüchtlinge in Kriegszeiten. Flüchtlinge können nicht wie “Feinde” behandelt werden.

 

Protocol Additional to the Geneva Conventions of 12 August 1949, and relating to the Protection of Victims of International Armed Conflicts (Protocol 1) (1977) (Article 73)

Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I)

“[Menschen, die vor Beginn der Feindseligkeiten, als staatenlos oder als Flüchtlinge galten…sind …unter allen Umständen und bedingungslos…als geschützte Personen anzusehen]”

 

Konvention zum Status von Flüchtlingen (1951)

 

Das erste internationale Abkommen bezüglich der grundlegensden Aspekte vom Flüchtlingsdasein. Es formuliert eine Zusammenstellung von Menschenrechten, die mindestens denen von Ausländern, die keine Flüchtlinge sind, gleichkommen sollen; häufig müssen diese Rechte in vielen Aspekten sogar denen von Staatsbürgern gleichkommen. Das Abkommen erkennt die internationale Reichweite von Flüchtlingskrisen und die Notwendigkeit internationaler Kooperation in Flüchtlingsfragen an. Am 14ten Oktober, 2002, hatten 141 Staaten das Abkommen ratifiziert.

 

International Covenant on Civil and Political Rights (1966) (Artikel 2, 12, 13)

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Das  erste Internationale Abkommen zu politischen- und Zivilrechten  stipuliert, dass Staaten die politischen und zivilen Rechte jeder Person, die sich auf ihrem Territorium befinden und unter ihrem Gesetz leben, sicherstellen müssen (Artikel 2). Das Bkommen garantiert ebenso Bewegungsfreiheit und verbietet Zwangsdeportation.

 

Protocol relating to the status of refugees (1967)

Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

Dieses Dokument annulliert die Raum- und Zeitgrenzen der ursprünglichen Flüchtlingskonvention, derzufolge hauptsächlich Europäer, die in Ereignisse vor dem ersten Januar 1951 verwickelt waren, Flüchtlingsstatus ersuchen durften.

 

Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman, or Degrading Treatment or Punishment (1984) (Artikel 3)

Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Artikel 3 (2) zufolge muss ein Staat Menschenrechtsverletzungen im Heimatland eines Flüchtlings bei einer Asylentscheidung in Betracht ziehen. Der Überwacher dieser Konvention, der Ausschuss gegen Folter, hat einige wesentliche Prinzipien der Ausweisung von Flüchtlingen aufgestellt. Es bietet Flüchtlingen wichtigen Schutz und hilft dabei, sicherzustellen, dass ein Flüchtling nicht in eine lebensgefährliche Situation im Heimatland abgeschoben werden kann. 

 

Convention on the Rights of the Child (1989) (Artikel 22)

Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Artikel 22 dieser Konvention besagt, dass “[vertragsschließende Staaten angemessene Massnahmen treffen sollen, um sicherzustellen, dass ein Asyl suchendes Kind oder ein Kind, dem Flüchtlingsstatus zugewiesen wurde, angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe erhält…Vertragsschließende Staaten müssen Kooperation in Bemühungen bieten, das Kind zu schützen und ihm zu helfen, seine Eltern oder Familienmitglieder zu finden…zum Ziel der Familienwiedervereinigung. Wenn die Eltern oder Familienmitglieder des Kindes nicht gefunden werden können, muss das Kind gleichen Schutz wie jedes andere Kind erhalten…dem die Familie abhanden gekommen ist].”

 

Die Declaration on the Elimination of Violence Against Women (1994) Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen erkennt die besondere Verwundbarkeit von Frauen, die Flüchtlinge sind.

 

Handbook on Procedures and Criteria for Determining Refugee Status under the 1951 Convention and the 1967 Protocol Relating to the status of refugees

Handbuch zur Vorgehensweise udn Bestimmung von Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention und dem Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967

Dieses Handbuch wird weltweit als authoritative Interpretation der Flüchtlingskonvention anerkannt.

 

Guiding Principles on Internal Displacement

Leitgrundsätze betreffend Binnenvertreibungen

30 Empfehlungen zum Schutz Binnenvertriebener. Diese Leitgrundsätze, wer als Binnenvertriebener bezeichnet werden kann, überprüfen das existierende Internationalrecht zum Schutz von Grundrechten einer Person, und legen die Verantwortung von Staaten dar. Es wird deutlichgemacht, dass Binnenvertriebene das Recht haben, ihr Land zu verlassen, Asyl zu suchen, und gegen gewaltsame Rückkehr in ihr Heimatland geschützt zu werden.

 

African Union (ehem. Organization for African Unity)

Afrikanische Union (ehemalig Organisation der afrikanischen Einheit)

Diese Organisation akzeptiert die Definition der Flüchtlingskonvention und weitet sie aus um Personen miteinzuschliessen, die ihr Land nicht nur wegen Verfolgung, sondern auch aufgrund von externer Aggression, Besetzung, fremder Herrschaft, oder die öffentliche Ordnung ernsthaft störender Ereignisse verlassen mussten. Diese Definition ist umfassender als die der Flüchtlingskonvention und passt sich der Realität der Entwicklungsländer an. Die Definition der Afrikanischen Union erkennt auch nichtstaatliche Gruppen als Verfolger an und verlangt nicht, dass ein Flüchtling eine direkte Verbindung zwischen sich und einer zukünftigen Gefahr beweist. Es ist ausreichend, dass der Fliehende die potenzielle Gefahr als Grund sieht, sein Heimatgebiet zu verlassen.

 

African Charter on the Rights and Welfare of the Child (1990) (Artikel 13)

Afrikanische Charta für die Rechte und das Wohl der Kinder

Dieser Vertrag legt besondere Provisionen für unbegleitete Flüchtlingskinder dar.

 

Europarat

 

Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms (1949) (Articles 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 13, 14, 16)

Europäische Konvention über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Diese Konvention für Menschenrechte enthält kein Asylrecht und erwähnt auch nicht Flüchtlinge oder Asylsuchende. Ein sehr wichtiger Fall im EuropäischenGerichtshof für Menschenrechte (Soering versus Grossbritannien, 1989) etablierte jedoch, dass Staaten für das Wohl von Personen in anderen Ländern verantwortlich sind. Der Fall betraf Artikel 3 der Konvention, demzufolge “Keine Person Folter, unmenschlicher oder erniedriger Behandlung unterzogen werden darf”. In den letzten Jahren hat das europäische Gericht die Unbedingtheit des Verbots von Misshandlung betont und das Prinzip instandgesetzt, dass ein Staat, der selbst eines ernsthaften Verbrechen schuldig oder als Drohung für die Staatssicherheit befundene Person zu deportieren wünscht, vorerst eine unabhängige Auswertung der Umstände, der diese Person im Heimatland ausgesetzt wäre, unternehmen muss. Obwohl Artikel 3 am häufigsten zum Schutz von Asylsuchenden gebraucht wird, können andere Artikel der Konvention zu diesem Zweck auch aufgerufen werden. Insbesondere Artikel 4, Artikel 5, Artikel 6, Artikel 8, Artikel 9, Artikel 10, Artikel 13, und Artikel 16 können beträchtlichen Schutz bieten.

 

 

Organisation Amerikanischer Staaten (OAS)

 

Cartagena Declaration on Refugees (1984)

Erklärung von Cartagena über Flüchtlinge

Die Definition der Erklärung von Cartagena basiert auf der Definition der OAU und fügt eine allgemeine Gefahr von Gewalt, interne Aggression, und massive Menschenrechtsverachtung hinzu. Im Gegensatz zur Definition der Afrikanischen Union  muss ein Flüchtling aber eine reelle Verbindung zwischen ihm und der Drohung von Leid beweisen; alle Bewerber müssen beweisen, “dass ihr Leben, ihre Sicherheit, oder ihre Freiheit bedroht sind”. Diese Bedingung is der Genfer Konvention ähnlich, die Bedrohung und/oder Verfolgung auf individuelle Basis, und seltener in Gruppen, bewiesen sehen möchte. Während die Erklärung nicht formal bindend ist, wird sie als Basis für Flüchtlingspolitik in der Region gesehen und wurde in die nationale Gesetzgebung etlicher Staaten aufgenommen.

 

Inter-American Convention on the Prevention, Punishment and Eradication of Violence Against Women “Convention of Belem do Para” (1994) (Artikel 9)

Interamerikanisches Übereinkommen über die Verhütung, Bestrafung und Beseitigung der Gewalt gegen Frauen

Zieht die Ausgesetztheit von Frauen und Mädchen der Gewalt aufgrund ihrer ethnischen Abstammung, ihrer Rasse, oder ihres Immigrationsstatus als Wandernde, Flüchtlinge oder Binnenvertriebene in Betracht.

 

Nationale Dienst- und Schutzorganisationen

Die Konvention von 1951 zwingt Staaten nicht dazu, Flüchtlinge aufzunehmen. Es besteht eine rechtliche Leerstelle zwischen dem Recht auf Asyl und der Entscheidungsmacht asylbietender Staaten. Aus dieser zwiespältigen Situation folgt, dass Staaten in Gesetzgebung sowie in technischen Prozeduren sehr verschiedene “Flüchtslingspolitiken” betreiben. Staaten können die UNHCR zu Rat ziehen, wenn sie Flüchtlingsstatus bestimmen wollen.

Die Mehrheit der unterzeichneten Staaten der Konvention haben keine nationale Gesetzgebung, um diesen Vertrag auch umzusetzen. Nichtsdestoweniger haben viele dieser Staaten vielen Menschen Asyl geboten. Obwohl dies vielen Menschen das Leben gerettet hat, wurden diese Rettungsaktionen selten von Mechanismen zur individuellen Asylbestimmung ergänzt. Folglich leben viele Flüchtlinge in diesen Staaten in Unsicherheit über ihren Status und ihre Rechte und haben keinerlei Garantie, dass sie nicht willkürlich ausgeschoben werden. Ca. ein Drittel der unterzeichnenden Staaten haben nationale Gesezte eingeführt, um den Vertrag praktisch umzusetzen. Obwohl die Details solcher Gesetze von Staat zu Staat verschieden sind, enthalten sie doch gemeinsame Elemente, die zur Flüchtligskonvention und ihren Prinzipien zurückgeführt werden können.

Solche Staaten bieten allgemein Menschen Asyl, die Artikel 1 A (2) der Definition von Flüchtlingen befriedigen. Es gibt allerdings Spielraum für Interpretation. Zum Beispiel:

  • Wie bestimmt man, was Verfolgung ist?
  • Welche Beweise von Verfolgung werden akzeptiert?
  • Wie definiert man Gründe zur Verfolgung (Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, politische Ueberzeugung)?

Neben den Regierungsbehörden gibt es zahlreiche Nichtregierungsorganisationen und Freiwilligenorganisationen, die Asylsuchenden und Flüchtlingen Hilfe bieten. 

 

Fürsprache, Information- und Schulungsmaterialen 

Für Fürsprecher

Chapter X: Monitoring and Protecting the Human Rights of Refugees and/or Internally Displaced Persons Living in Camps (in: Training Manual on Human Rights Monitoring, Office of the High Commissioner of Human Rights)
Überwachung und Menschenrechtsschutz von Flüchtlingen und/oder Binnenvertriebenen, die in Lagern leben (aus: Handbuch für Menschenrechtsüberwachung, Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte)
Diese Kapitel bietet praktische Anleitung zur Sicherstellung von Flüchtlingsrechten und Rechten Binnenvertriebener in Flüchtlingslagern.

Chapter XI: Monitoring and Protecting the Human Rights of Refugees and Internally Displaced Persons (in: Training Manual on Human Rights Monitoring, Office of UNHCR)
Überwachung und Menschenrechtsschutz von Flüchtlingen und/oder Binnenvertriebenen (aus: Handbuch für Menschenrechtsüberwachung, Büro des Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen)
Dieses Kapitel bietet praktische Anleitung zur Sicherstellung von Flüchtlingsrechten und Rechten Binnenvertriebener, die in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind.

Refugees and Economic, Social, and Cultural Rights (International Human Rights Internship Program)Flüchtlinge und wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (International Human Rights Praktikumsplatz)
Ziel dieses Bausteins ist, internationale, regionale und nationale Standards wirtschaftlicher, sozialer, und kultureller Rechte von Flüchtlingen zusammenzufassen. Der Baustein überprüft die Definition von Flüchtlingen, legt internationale und nationale Gesetze zum Schutz wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte von Flüchtlingen dar, and erörtert das Thema Zwangsmigration. 

Refugees in the UN System of Human Rights Protection (von Jacqueline Kacprzak, Helsinki Foundation for Human Rights-Poland)

Flüchtinge im Menschenrechtsschutzsystem der UNO (von Jacqueline Kacprzak, Helsinki Foundation for Human Rights-Poland)

Dieser Lektionsplan besteht aus Übungen, die Probleme von Flüchtlingen ansprechen. Schwerpunkt ist die praktische Ausführung der Flüchtlingskonvention und Aktivitäten des UNHCR.

 

Refugee Rights (von Markandu Trina, Refugee Council in Australien in Human Rights Defender Manual)

Rechte von Flüchtlingen

Kurze Einführung zu Flüchtlingsrechten mit einem Abschnitt Wer ist ein Flüchtling? Asyl, Bestimmungsmechanismen, UNHCR, Sonderschutz, Aktuelle Themen.

 

Für Ärzte

Examining Asylum Seekers: A Health Professional’s Guide to Medical and Psychological Evaluations of Torture (von Physicians for Human Rights)

Ärztliche Untersuchung von Asylbewerbern: Eine Anleitung für Mediziner (von Physicians for Human Rights)

Diese Anleitung ist spezifisch für Ärzte und Medizinpersonal ausgearbeitet worden, die Wissen und Fachkenntnisse erwerben wollen, um besser klinische Auswertungen von Asylsuchenden auszuführen und physische und/oder psychologische Hinweise von Folter feststellen wollen. Mehrere Sektionen dieses Handbuchs basieren auf neuen internationale Richtlinien zur medizinischen und legalen Dokumentation von Folter.

 

Für Humanitärpersonal

IASC Training modules on Internally Displaced Persons (Norwegian Refugee Council/Office of the UNHCR)

Umfassendes Training zu Binnenvertriebenen.

Dieses Internet-Trainingsprogramm besteht aus mehreren Bausteinen, die, zusammen oder getrennt, international garantierten Schutz und Hilfe für Binnenvertriebene erörtern. Folgende Bausteinen sind auf dem Internet erhältlich: Definition von Binnenvertriebene; Rückkehr, Siedlung, und Reintegrierung; und Empfänger als Ressourcen: Community Based Programming.

 

Für Lehrer

Refugee Children (UNHCR)

Flüchtlingskinder

Diese Lektionseinheit ist ausgearbeitet worden, um jungen Schülern das Elend von Flüchtlingskindern nahezubringen und zu zeigen, dass Kinder aus aller Welt ähnliche Bedürfnisse haben.

 

Debate: America, Refugees and Asylum (Michael Hutchinson)

Erörterung: Amerika, Flüchtlinge und Asyl (Michael Hutchinson)

Diese Lektionseinheit begleitet den Film Well-Founded Fear (108 Minuten), der einen Blick in die Welt amerikanischer Immigrationsbehörden bietet, die Entscheidungen zu Asylfragen treffen müssen. Ausserdem “offenbart der Film die dramatische Bühne, auf der Menschensrechte und amerikanische Ideale mit der fast unmöglichen Aufgabe kollidieren, die volle Wahrheit zu erfahren”. Die Lektionseinheit ist als Debatte gestaltet und spricht den Hintergrund von Flüchtlingsproblemen und ihren internationalen Kontext, Flüchtlingsrecht und dessen internationalen Kontext, und Interpretation von Flüchtlingsrecht in Immigrationsbehörden an.

 

Opening the Door to Nonviolence, Peace Education Manual for Primary School Children (Maja Uzelac)

Dieses umfassende Lehrerhandbuch wurde von der Kroatischen Nichtregierungsorganisation Mali Korak (“Kleiner Schritt”) ausgearbeitet. Das Handbuch wurde zum Ende der bosnischen Kriege mit Kindern in Schulen und Flüchtlingslagern in multiethnischem Kontext verwendet.

 

Packing your Suitcases (Nancy Flowers)

Diese Aktivität simuliert die emotionalen und praktischen Entscheidungen, die ein Flüchtling treffen muss, und die unvorhersehbaren Folgen dieser Entscheidungen.

 

Weitere Ressourcen

Bibliographie zu Flüchtlingen
Grundkonditionen von Land zu Land: Recherche
Dokumentationsmateriale für Flüchtlings- und Asylfälle
Weitere Links zu Flüchtlingen und Hilfe

Kurse und Trainingsmöglichkeiten

 

 

 

back to top
Bookmark and Share
Auch verfügbar auf:
العربية
English
Español
Français
Italiano
Pусский
Português
HREA Trainings
HREA Publications
Subscribe
Ich möchte täglich Nachrichten bekommen über Menschenrechte weltweit.
RSS Feeds
Related e-learning courses

EU Migration and Asylum Law and Policies

Migration and Asylum (Foundation Course)

Psychosocial Consequences of Migration and Asylum

Les droits des réfugiés et des personnes déplacées internes

Rights of Refugees and Internally Displaced Persons

Dieser Studienführer wurde von Stehpanie Carnes entwickelt. Übersetzung: Avital Rabin.

Urheberrecht © Human Rights Education Associates (HREA), 2003. Alle Rechte vorbehalten.

Datenschutzerklärung | Häufig gestellte Fragen | Publikationen | RSS Feeds | Urheberrecht