HREA / Education and training in support of human rights worldwide Celebrating 10 Years
Wir über uns | E-Learning
Lerncenter Dokumente Netwerken
Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen

Einführung

Menschen mit Behinderungen sind berechtigt, ihre bürgerlichen, politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte wie alle anderen Menschen auszuüben.  Der Begriff Behinderung „fasst eine große Anzahl an verschiedenen funktionellen Einschränkungen zusammen, die in jeder Bevölkerung jedes Landes auf der Welt auftreten.  Menschen können auf Grund einer körperlichen oder intellektuellen Störung oder Schädigung der Sinneswahrnehmung, sowie auf Grund eines medizinischen Zustandes oder einer geistigen Erkrankung behindert sein.  Solche Schäden, Zustände oder Erkrankungen können von Dauer oder vorübergehened sein.”  (Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte.) 

Nach Angaben der Vereinten Nationen (UNO) gibt es 500 Millionen Menschen auf der Welt, die mit einer Behinderung leben.  Aufgrund Faktoren wie Krieg und Vernichtung, minderwertige Wohn- und Lebenssituationen oder das Fehlen von Wissen über Behinderungen, Auslöser, Vorbeugungen sowie Behandlung von Behinderungen steigt diese Zahl jedes Jahr an. 

Die Mehrheit behinderter Menschen lebt in weniger entwickelten Ländern, wo es oftmals weder ausreichende Gesundheitsversorgung noch andere wichtige Sozialleistungen gibt.  Außerdem wurde eine Beziehung zwischen Armut und Behinderung festgestellt.  Das Risiko, eine Behinderung zu erleiden liegt deutlich höher in Familien, die in Armut leben.  Auf der anderen Seite beansprucht ein behindertes Familienmitglied mehr Zuwendung jeglicher Art der Familie, auch in Form finanzieller Mittel.

Zu behinderten Menschen zählen bestimme Gruppen, die oftmals Diskriminierung auf zweifacher Ebene ausgesetzt sind.  Dazu gehören Frauen, Kinder, Senioren, Folteropfer, Flüchtlinge und Vertriebene, sowie Wanderarbeiter.  Frauen mit Behinderungen, zum Beispiel, werden auf Grund ihrer Behinderung und auf Grund ihres Geschlechts diskriminiert.   

 

Entstehung und Entwicklung einer Behindertenpolitik

Die Arbeit der UNO steht für die wichtigsten Aktionen, die von einer internationalen Organization im Bereich Behinderungen ausgeführt werden.  Basierend auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, sowie dem International Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, hat die UNO im Jahre 1971 das erste spezifische Dokument bezüglich Behinderungen geschaffen, die Erklärung über die Rechte der geistig Zuruckgebliebenen.  Andere wichtige Dokumente folgten, jedoch ist keines davon bindend für Vertragsstaaten.  

 

Die 80er Jahre stellten die Hauptphase für die Entwicklung von internationalen Behindertennormen da.  1981 verkündete die Generalversammlung das erste Internationale Behindertenjahr.  Es folgte das Weltaktionsprogramm für Behinderte 1982 und die Behindertendekade 1983-1992.  Alle UNO-Konferenzen in den 90ern behandelten das Thema Rechte von Menschen mit Behinderungen und sprachen sich für Instrumente zum Schutze behinderter Menschen aus (Weltkonferenz über Menschenrechte 1993, Weltfrauenkonferenz über Menschenrechte 1995, Habitat II 1996.)

Im Moment bemüht sich der Ad-hoc-Ausschuss über Menschen mit Behinderungen um einen internationalen Pakt zum Schutze behinderter Menschen.

 

Die Europäische Union (EU) weist einen hohen Standard an Sensibilisierung im Bereich Behinderungen auf.  Das Jahr 2003 wurde zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen ernannt.

 

In anderen Teilen der Welt gibt es die Asiatisch-Pazifische Behindertendekade (1993-2002), die Afrikanische Behindertendekade (2000-2009) sowie die Arabische Behindertendekade (2003-2012. 

 

 

Rechte, um die es eigentlich geht

Menschen mit Behinderungen werden diskriminiert auf Grund von sozialen Vorurteilen und Unwissenheit.  Außerdem haben sie oftmals nicht die gleichen Chancen wie andere Menschen, da ihnen der Zugang zu wichtigen Sozialleistungen fehlt

 

Nach internationalem Menschenrecht, genießt jeder Mensch die folgenden Rechte:

-         alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

-         alle Menschen haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung

-         alle Menschen haben Anspruch auf Chancegleichheit

-         alle Menschen haben Anspruch auf auf selbstständiges Wohnen

-         alle Menschen haben Anspruch auf auf vollständige soziale Integration

-         alle Menschen haben Anspruch auf auf Sicherheit

 

Behindertenpolitik wird oftmals durch den Begriff „Herstellung der Chancengleichheit” dominiert.  Dies bedeutet, die Gesellschaft muss sichergehen, dass ihre Mitglieder, auch Menschen mit Behinderungen, gleiche Chancen haben, am öffentlichen Leben teilzunehmen. 

 

Internationale und regionale Instrumente zur Förderung und zum Schutz von Menschenrechten

Internationale Rechtsinstrumente werden als Vertrag verfasst (sogenannte Übereinkommen, Konventionen, oder Protokolle), der Vertragsstaaten rechtlich bindet.  Wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind, gilt der Text des Vertrags als authentisch und definitiv und wird als solcher von Staatsvertretern „unterschrieben”.

 

Es gibt mehrere Möglichkeiten, durch die ein Staat sich einem Vertrag „anschließen” kann.  Staaten, die an den Verhandlungen des Vertrags mitgewirkt haben, können sich durch eine Ratifikation binden, was zu den häufigsten Wegen der Rechtsbindung gehört.  Staaten, die nicht an den Verhandlungen teilgenommen haben, steht es offen, später dem Vertrag beizutreten.  Der Vertrag tritt in Kraft, wenn eine zuvor bestimmte Anzahl an Staaten den Vertrag unterzeichnet haben oder ihm beigetreten sind

Wenn ein Staat einen Vertrag unterzeichnet, kann der Staat Vorbehalte zu einem oder mehreren Artikeln des Vertrages anmerken, solange dies nicht im Vertrag untersagt ist.  Vorbehalte können zu jedem Zeitpunkt wieder zurückgezogen werden. 

    

In einigen Ländern haben internationale Verträge Vorrang vor dem staatlichen Gesetz, während in anderen Ländern ein neues Gesetz eingeführt werden muss, damit ein internationaler Vertrag die Rechtskraft des staatlichen Gesetzes erlangt.  Fast alle Länder, die einen Vertrag unterschreiben, müssen ihr Gesetz dem neuen Vertrag anpassen, indem sie Dektrete ausrufen, existierende Gesetze ändern, oder neue Gesetze einführen

 

Mit Hilfe dieser Rechtsinstrumente kann Druck auf Vertragsstaaten ausgeübt werden, damit Vertragsbestimmungen im Bereich Behinderungen eingehalten werden.  Nicht-rechtsverbindliche Instrumente, wie zum Beispiel Erklärungen und Resolutionen, können verwendet werden, um Regierungen öffentlich zu blamieren.  Regierungen, die auf ihr öffentliches Ansehen wert legen, würden dann Politikänderungen vornehmen, um die Schande von sich abzuwenden. 

 

Die folgenden internationalen Instrumente schützen die Rechte von Menschen mit Behinderungen.  Im Mittelpunkt dieser Instrumente steht die Herstellung von Chancegleichheit sowie Schutz vor Diskriminierung behinderter Menschen.

 

 

Vereinte Nationen

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) (Artikel 3, 21, 23, 25)

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die 1948 von der Generalversammlung verabschiedet wurde, beinhaltet Menschenrechtsnormen gültig für alle UNO-Mitgliedsstaaten.   Dieses Dokument bildet die Normgrundlage für die Gestaltung von Rechten bezüglich behinderter Menschen heute.  Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung erwähnt ausdrücklich die sozial-wirtschaftlichen Rechte von Menschen mit Behinderungen:  "Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.“  Artikel 7 garantiert außerdem Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung.     

 

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966) (Artikel 26)

Dieser Vertrag hat mehrere Artikel bezüglich Menschen mit Behinderungen.  Artikel 26 besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz haben.  

 

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966) (Artikel 2)

Dieser Pakt hat keine eindeutigen Bestimmungen zum Schutze von Menschen mit Behinderungen.  Man kann jedoch Behinderungen unter dem Begriff „sonstigem Stand” in Artikel 2 des Paktes miteinbeziehen, der jegliche Diskriminierung auf Grund von, zum Beispiel, Rasse oder Hautfarbe, und „sonstigem Stand” verbietet. 

 

Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist mit der rechtlichen Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beauftragt.   Dieser Ausschuss erließ eine Allgemeine Bemerkung 5 im Jahr 1994:

 

Allgemeine Bemerkung 5

Diese Allgemeine Bemerkung des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verpflichtet Staaten, Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in den folgenden Bereichen: Rechtsgleichheit für Männer und Frauen (Artikel 3 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte), Beschäftigung (Artikel 6-8 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte), soziale Sicherheit (Artikel 9), Schutz der Familie (Artikel 10), Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet (Artikel 11), Recht auf psychische und geistige Gesundheit (Artikel 12), Recht auf Bildung (Artikel 13 und 14), and das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

 

Erklärung über die Rechte der geistig Zurückgebliebenen (1971)

Die Generalversammlung verkündete diese Erklärung mit der Aussage, dass „geistig Zurückgebliebene, zum höchsten Grad an Umsetzbarkeit, die gleichen Rechte wie andere Menschen genießen.”

 

Erklärung über die Rechte der Behinderten (1975)

Diese Erklärung, verabschiedet von der Generalversammlung, ist das erste internationale Instrument, welches den Begriff „Behinderung” definiert.  Die Erklärung beinhaltet außerdem eine Reihe von sozialen und wirtschaftlichen Rechten sowie bürgerlichen und politischen Rechten.

 

Übereinkommen über die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (1979) (Artikel 3)

Dieses Übereinkommen hat keine bestimmten Artikel über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, zielt jedoch auf den Schutz aller Frauen ab, ob mit Behinderung oder ohne. 

 

Frauen mit Behinderungen werden doppelt diskriminiert, einmal auf Grund ihres Geschlechts, und wegen ihrer Behinderung.  In der Allgemeinen Erklärung 18 des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau, das Überwachungsorgan zur Einhaltung des Übereinkommens über die Beseitigung der Diskriminierung der Frau, wird diese Zweifachdiskriminierung besonders betont.  Die Allgemeine Erklärung empfehlt Regierungen, in ihren Berichterstattungen auf die Situation von Frauen mit Behinderungen einzugehen und die Maßnahmen zu erörtern, die vorgesehen wurden, damit Frauen mit Behinderungen „gleichen Zugang zu Bildung und Beschäftigung, Gesundheitsdiensten and soziale Versicherung haben sowie am öffentlichen und kulturellen Leben teilhaben können.” 

 

Eines der bedeutendsten Ergebnisse des Internationalen Behindertenjahres (1981) war die Aufstellung des Weltaktionsprogramms für Behinderte (1982.  Das Weltaktionsprogramm entwickelt Strategien weltweit, um Behindertenvorsorge, Rehabilitierung und Herstellung von Chancengleichheit zu garantieren.  Diese Strategien helfen Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben teilnehmen zu können.  Ein weiteres Ziel des Weltaktionsprogramms ist das Thema Behinderungen durch eine Menschenrechtsperspektive anzugehen. 

 

Übereinkommen über die berufliche Rehabilitation von Beschäftigung der Behinderten (1983)

Dieser Vertrag der Internationalen Arbeitsorganisation, einer UNO-Sonderorganisation, verpflichtet Vertragsstaaten „Innenpolitik  bezüglich beruflicher Rehabilitation und Beschäftigung von Behinderten zu entwerfen, auszuführen und in gewissen Zeitabständen zu überprüfen” (Artikel 2).  Das Übereinkommen hebt außerdem das Prinzip von Chancengleichheit hervor: „Positive Maßnahmen für effektive Chancengleichheit und Behandlung von Arbeitern mit Behinderungen und anderen Arbeitern sollen nicht als Diskriminierung der anderen Arbeiter ausgelegt werden” (Artikel 4).

 

Übereinkommen über die Rechte der Tauben und Blinden (1983)

Artikel 1 dieses Übereinkommens besagt: „jeder Taube und Blinde ist berechtigt die Menschenrechte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und die Rechte der Erklärung über die Rechte der Behinderten in Anspruch zu nehmen.“ 

 

Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1989) (Artikel 2, 6, 12, 23, 28)

Dieser Vertrag verbietet Diskriminierung, unter anderem, auf Grund von Behinderung (Artikel 2).  Außerdem beschreibt Artikel 23 ausdrücklich das Recht von behinderten Kindern, ein volles und anständiges Leben in Würde zu verbringen. 

 

Grundsätze für den Schutz von psychisch Kranken und die Verbesserung der psychiatrischen Versorgung. (1991)

Dieses Dokument, von der Generalversammlung verabschiedet, entwickelt Maßstäbe für den Schutz von psychisch Kranken.  Alle Menschen haben das Recht auf psychiatrische Versorgung, und psychisch Kranke sollen mit Menschlichkeit und Respekt für Menschenwürde behandelt werden.  Psychisch Kranken steht außerdem Schutz vor wirtschaftlicher, sexueller und jeglicher andere Form von Ausbeutung zu, sowie vor körperlichem und anderem Missbrauch und entwürdigender Behandlung.   Die Grundsätze untersagen jegliche Form von Diskriminierung auf Grund einer psychischen Krankheit. Sollte ein psychisch kranker Mensch keine Rechtsfähigkeit besitzen, werden Entscheidungen über das Wohlergehen dieses Menschen von einem unabhängigen Gericht in einer Gerichtsverhandlung getroffen. 

 

Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte

Diese Rahmenbestimmungen wurden 1994, in der Zeit nach der Behindertendekade, von der Generalversammlung verabschiedet, stellen jedoch keinen rechtsverbindlichen Vertrag dar. 

Nichtsdestoweniger präsentieren diese Rahmenbestimmungen die aktuellste und meist umfassensde Aufstellung von internationalen Menschenrechtsnormen bezüglich behinderter Menschen.  Es verlangt von Regierungen “starkes ethisches und politisches Engagement für die Herstellung von Chancengleichheit” und diskutiert Vorrausetzungen für die Schaffung sowie Strategien zur Umsetzung einer solchen Chancengleichheit.

 

Der Sonderberichterstatter über Menschen mit Behinderungen überwacht die Ausführung der Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte.  Bengt Lindqvist (Schweden) wurde als erster Sonderberichterstatter 1994 ernannt und erhielt zweimal neue Mandate, in 1997 und 2000.  Im Jahre 2003 wurde Sheikha Hessa Khalifa bin Ahmed al-Thani (Qatar) neuer Sonderberichterstatter bis 2005.  

 

Pekinger Erklärung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2000)

Diese Erklärung wurde während des Behindertenweltgipfels der Nichtregierungsorganisationen verabschiedet und fordert einen höheren Lebensstandard, Chancengleichheit sowie die Beseitigung diskriminierender Verhalten- und Verfahrensweisen.

 

 

 

Afrikanische Union (ehemalig Organisation der afrikanischen Einheit)

Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker (1981)

Diese Charta beinhaltet Artikel 18 (4), der Menschen mit Behinderungen das Recht auf besondere Maßnahmen zu ihrem Schutze zuspricht und Artikel 16 (1), welcher für jeden Mensch das Recht auf den höchst erreichbarsten Gesundheitszustand vorsieht.

 

 

Europarat

Der Europarat ist eine regionale Zwischenregierungsorganisation, die aus 45 Ländern besteht.  Alle Mitgliedstaaten der EU gehören auch zum Europarat.  Zu den Zielen des Rates gehört Menschenrechtsschutz, parlamentarische Demokratie, und Rechtsstaatlichkeit.  

 

Der Europarat hat bisher noch keinen Vertrag verabschiedet, der spezifisch für Menschen mit Behinderungen ist.  Es gibt jedoch zwei wichtige Verträge, die unter anderem Rechte für den Schutz von behinderten Menschen beinhalten.   

 

Europäische Konvention über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (1950) (Artikel 5)

Artikel 5 dieser Konvention kann unter Umständen, in bezug auf eine Geisteskrankheit, das Recht auf Freiheit und Sicherheit verletzen: „Keiner Person kann das Recht auf Freiheit genommen werden, nur in den folgenden Fällen darf eine solche Entmachtung rechtlich vorgenommen werden:  Inhaftierung von Personen, zur Unterbindung der Verbreitung von Infektionskrankheiten, und von Personen unzuverlässigen Verstandes, Alkoholikern, Drogenabhängigen oder Landstreichern.”

 

 

Europäische Sozialcharta (1961) (Artikel 15)

Die Sozialcharta beinhaltet soziale and und wirtschaftliche Rechte, zum Beispiel, das Recht auf Arbeit, oder das Recht auf soziale Sicherheit.  Diese Charta ist der erste Menschenrechtsvertrag, der ausdrücklich auf Menschen mit Behinderungen eingeht. Vertragsstaaten verpflichten sich, geeignete Maßnahmen zu treffen für die Vermittlung Behinderter auf Arbeitsplätze, namentlich durch besondere Arbeitsvermittlungsdienste, durch Ermöglichung wettbewerbsgeschützter Beschäftigung und durch Maßnahmen, die den Arbeitgebern einen Anreiz zur Einstellung von Behinderten bieten” (Artikel 15). 

 

Außerdem hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats mehrere Empfehlungen bezüglich Behindertenpolitik verabschiedet:

 

Empfehlung zur Situation von Geisteskranken (1977)

Dieses Dokument umreißt Empfehlungen bezüglich dem Schutze von geisteskranken Menschen vor Gericht, sowie Gesetzgebung zu Haftzuständen von Geisteskranken.

 

Empfehlung zur Rehabilitationspolitik für Menschen mit Behinderungen (1992)

Diese Empfehlung mahnt Mitgliedsstaaten zur Schaffung von Chancengleichheit und Möglichkeiten zur aktiven Teilnahme am öffentlichen Leben. 

 

Empfehlung zu einer einheitlichen Rehabilitationspolitik für Menschen mit Behinderungen

Dieses Dokument erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen an, anders zu sein, und  stellt das Recht auf unabhängiges Wohnen und komplette soziale Integration in den Mittelpunkt. 

 

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament hat mehrere spezifische Resolutionen bezüglich des Schutzes von Menschen mit Behinderungen verabschiedet.  Die Resolution über Behindertenmenschenrechte (1995) fordert die Europäische Kommission auf, Schritte zur Herstellung von Chancengleichheit einzuleiten.  Die Resolution über die Gefährdung des Rechtes auf Leben von Menschen mit Behinderungen (1996) versucht, das Recht auf Leben zu beschützen, und besagt, dass die Europäische Kommission gegen “die Verfahrensweise des aktiven Tötens von Patienten im andauernden vegetativen Zustand sowie Neugeborenen mit Behinderungen” ist.  Zuletzt erkennt die Resolution über die Mitteilung der Kommission über Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen (1997), dass „37 Millionen behinderte Menschen in der EU leben, die ihre Menschenrechte nicht in vollem Masse ausüben können.”   Diese Resolution erinnert Mitgliedsstaaten auch an ihre Verantwortung, Behindertenschutz in ihrem Gesetz einzubauen. 

 

Im Dezember 2000 verabschiedete der Ministerrat der EU bindende allgemeine Rahmenbestimmungen über Beschäftigungschancengleichheit, die direkte und indirekte Diskriminierung auf Grund von Religion oder Glaube, Alter, Behinderung oder sexuelle Orientation.  Diese Rahmenbestimmungen bindet gegenwärtige Mitgliedsstaaten, und Anwärter müssen vorweisen können, dass sie bereits die Maßnahmen der Rahmenbestimmungen innenpolitisch umsetzt haben. 

 

Organisation der amerikanischen Staaten

Amerikanische Menschenrechtskonvention (1969( (Artikel 24)

Obwohl die Konvention nicht ausdrücklich Rechte von Menschen mit Behinderungen benennt enthält sie alle klassischen Menschenrechte.  Zum Beispiel Artikel 24 legt das Recht auf gleichen Schutz fest. 

Zusatzprotokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1988) (Artikel 18)

Dieser Vertrag besagt ausdrücklich, dass Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Sonderachtung haben, damit sie den meistmöglichen Entwicklungsgrad ihrer Persönlichkeit erreichen können.  Regierungen müssen Maßnahmen zur vollen sozialen Integration einführen.

Interamerikanisches Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Personen mit Behinderungen (1999)

Diese Konvention zielt auf Vorbeugung und Beseitigung aller Arten von Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ab und fordert ihre volle gesellschaftliche Integration. 

 

Nationale Schutzmassnahmen und Serviceorganisationen

 

Etliche Länder wie Australien, Indien, England und die Vereinigten Staaten haben anti-diskriminierende Gesetze erlassen und eingeführt, die behinderten Menschen vollständige Teilnahme am öffentlichen Leben garantieren.

 

In Australien gibt es den Vertrag über Behindertendiskriminierung, der 1992 erlassen wurde. 

In Indien existieren zwei nationale Instrumente, der Rehabilitationsrat des Indischen Gesetzes und der Vertrag über Behindertendiskriminierung.  In England sichert der Vertrag über Behindertendiskriminierung von 1995 Diskriminierungsschutz im Bereich Beschäftigung, Zugang zu Einrichtungen und Diensten sowie Land- und Anwesenerwerbung.  In den Vereinigten Staaten basieren Bürgerrechte bezüglich Menschen mit Behinderungen auf einer Reihe von Gesetzen, von denen der Vertrag über Amerikaner mit Behinderungen der wichtigste ist.  Dieses Gesetz unersagt Diskriminierung im Bereich Beschäftigung, auf der Bundes- und Landesregierungsebene, öffentliche Unterbringung, gewerbliche Einrichtungen, öffentlicher Personenverkehr, und Telekommunikation. 

 

Fürsprache, Informations- und Schulungsmaterialen

Für Befürworter

 

Leitfaden für Behindertenrechte (und wie man mit dem System zurechtkommt)

Dieser Leitfaden bietet praktische Information zu Beschäftigung, medizinische Behandlung, Sozialleistungen, Sonderschulbildung und steuerliche Vergünstigungen. 

 

Schulungsmaterialen für Anwälte und Nichteregierungsorganisationen für die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte and Rechte von Geistigzurückgebliebenen oder Menschen mit Entwicklungsstörungen (Zentrum für die Befürwortung geistig Behinderter, 2002). 

Diese Materialen wurden für Anwälte und Nichteregierungsorganisationen entworfen, die an Schulungsseminaren des Zentrums für die Befürwortung geistig Behinderter teilgenommen haben.  Diese Materialen sollen einen Einblick verschaffen in die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte and Rechte von Geistigzurückgebliebenen in Mittel- und Osteuropa.  Ziele dieses Handbuchs ist es, eine Übersicht über Menschen- und Bürgerrechte von Geisteskranken und Menschen mit Entwicklungsstörungen in dieser Region vorzulegen.  Beschreibungen von Problemen über psychische Verfassung und Entwicklungsstörungen werden hier vorgestellt, zusammen mit relevanten Artikeln und Fallrechten der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechten und des Ausschusses des Europarates zur Verhinderung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. 

 

Für Lehrer

10 Mitteilungen über Kinder mit Behinderungen (UNICEF)

Praktische Tipps, um Kinder mit Behinderungen in einem sicheren und gleichberechtigten Umfeld zu unterrichten. 

 

Menschen mit Behinderungen: „Wir verfassen unsere eigene Charta” (von Richard Pierre Claude aus : Volksbildung in Menschenrechten: 24 Übungen zum Mitwirken für Schulungsleiter und Lehrer, HREA, 2000)

Diese Übungen laden Schüler zur aktiven Teilnahme ein und können unterschiedlichen Situationen und Kulturen angepasst werden.  Als Ergebnis sollen Teilnehmer in der Lage sein einige der besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen zu identifizieren.

 

Weitere Lehrmittel

Behinderte Menschen und Menschenrechte

Europäische Behindertenjahr (2003)

Internationaler Behindertentag

Organisationen im Einsatz für Bildung bezüglich Rechte behinderter Menschen

 

 

back to top
Bookmark and Share
Auch verfügbar auf:
English
Français
HREA Trainings
HREA Publications
Subscribe
Ich möchte täglich Nachrichten bekommen über Menschenrechte weltweit.
RSS Feeds
Related e-learning course

The Rights of Persons with Disabilities

Wichtige Fachbegriffe

Behinderung: verschiedene funktionelle Einschränkungen, die in jeder Bevölkerung jedes Landes auf der Welt vorkommen.  Menschen können auf Grund einer körperlichen oder intellektuellen Störung oder Schädigung der Sinneswahrnehmung, sowie auf Grund eines medizinischen Zustandes oder einer geistlichen Erkrankung behindert sein.  Solche Schäden, Zustände oder Erkrankungen können von Dauer oder vorübergehend sein und beeinträchtigen Aktivitäten des täglichen Lebens.

Rehabilitation: alle Maßnahmen, die der Wiedergewinnung der beruflichen Leistungsfähigkeit nach Unfall oder Krankheit dienen; im engeren Sinn die medizinische, berufliche und soziale Integration Behinderter

"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen." (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 1)

Wissenswertes

-         in den meisten Ländern der Welt ist einer von 10 Menschen ist behindert
-         mehr als der Hälfte der Menschen mit Behinderungen weltweit fehlt der Zugang zum Gesundheitswesen und anderen wichtigen Sozialleistungen
-         Aufgrund Faktoren wie Krieg und Vernichtung, minderwertige Wohn- und Lebenssituationen oder das Fehlen von Wissen über Behinderungen, Auslöser, Vorbeugungen sowie Behandlung von Behinderungen steigt die Anzahl behinderter Menschen jedes Jahr an. 
-          Es wurde eine Verbindung zwischen Armut und Behinderungen festgestellt

Geschichtliche Fakten

1817 - Die Amerikanische Schule für Taube, die erste durchgehende Schule für taube Menschen in Amerika, wird in Hartfort, Connecticut gegründet

1829 – Louis Braille erfindet die Blindenschrift

1848 – die erste Wohnanstalt  für Geisteskranke wird von Samuel Gridley Howe in Boston gegründet

1869 – das erste Rollstuhlpatent wird angemeldet

1920- – die ersten Beschäftigungsrehabilitationsprogramme für behinderte Veteranen des Ersten Weltkrieges werden eingeführt

1948 – die UNO-Generalversammlung verabschiedet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

1962 – der durch Kinderlähmung querschnittsgelähmte Ed Roberts wird an der Universität von Berkeley in Kalifornien angenommen, einer der Siege der Bewegung für Behindertenrechte in den 1960ern.

1971 - Erklärung über die Rechte der geistig Zurückgebliebenen

1973 – die ersten Behindertenparkaufkleber werden in Washington, D.C. eingeführt

1975 - Erklärung über die Rechte der Behinderten

1976 – einer Ergänzung des amerikanischen Hochschulgesetzes von 1972 fördert körperlich-behinderte Studenten

1979 – das amerikanische Olympiakomitee gründet sein Behindertensportkomitee

1981 – die Generalversammlung verkündet das internationale Behindertenjahr

1982 – die Generalversammlung verabschiedet das Behindertenweltaktionsprogramm

1983 - Übereinkommen über die berufliche Rehabilitation von Beschäftigung der Behinderten der Internationalen Arbeitsorganisation

1983-1992 – Behindertendekade

1992 – die Generalversammlung ernennt den 3. Dezember zum internationalen Behindertentag

1993 – die Generalversammlung verabschiedet die Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte

1993-2002 – Asiatisch-Pazifische Behindertendekade

1994 – der erste Sonderberichterstatter über Menschen mit Behinderungen Bengt Lindqvist

2000-2009 – Afrikanische Behindertendekade

2003 – Europäisches Behindertenjahr

2003-2012 – Arabische Behindertendekade

Dieser Führer wurde von Anna Langenbach entwickelt. Übersetzung: Anna Langenbach.

Urheberrecht © Human Rights Education Associates (HREA), 2003. Alle Rechte vorbehalten.

Datenschutzerklärung | Häufig gestellte Fragen | Publikationen | RSS Feeds | Urheberrecht