HREA / Education and training in support of human rights worldwide Celebrating 10 Years
Wir über uns | E-Learning
Lerncenter Dokumente Netwerken
English Spanish Französisch Russisch Russisch Portugiesisch Italienisch Chinesisch Arabisch
 
[headlines] Tunesien: Europarat ermutigt zu Verfassungsreformen, um die Grundlagen für eine demokratische Gesellschaft zu schaffen

2012-10-31 12:39:48

Straßburg, 30.10.2012 – Am Ende ihres offiziellen Besuchs in Tunesien haben Edmond Panariti, Vorsitzender des Ministerkomitees des Europarates und Außenminister Albaniens, und Jean-Claude Mignon, Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die vom Präsidenten der Venedig-Kommission Gianni Buquicchio begleitet wurden, die tunesischen Behörden dazu aufgerufen, die laufende Verfassungsreform voranzutreiben, „um stabile Grundlagen für eine demokratische und pluralistische Gesellschaft zu schaffen, in der die Rechte und Freiheiten aller respektiert werden.“ Ebenso riefen sie dazu auf, durch die Verfassung „unabhängige Behörden aufzubauen, die sich mit den entscheidenden Fragen im Bereich der Unabhängigkeit von Justiz und Medien befassen.“

Sie begrüßten, dass die Zivilgesellschaft in naher Zukunft zum Verfassungsentwurf zu Rate gezogen wird. „Wir hoffen, dass dadurch jeder seiner Stimme Gehör verschaffen kann, insbesondere die Verteidiger der Menschenrechte.“ Des Weiteren betonten sie, dass der Europarat auch weiterhin durch die verschiedenen ihm zur Verfügung stehenden Instrumente sein Fachwissen anbieten wird, nicht nur bei der Fertigstellung des Verfassungsentwurfs, sondern auch in der wichtigen Phase nach dessen Annahme. „In Hinblick darauf hoffen wir, dass das Abkommen zur Einrichtung eines Europarats-Büros in Tunesien bald geschlossen wird“, so Edmond Panariti und Jean-Claude Mignon.

Mit Blick auf die nach der Annahme der Verfassung geplanten Wahlen betonten sie, es sei wichtig, zeitgerecht die erforderlichen Maßnahmen zur Abhaltung freier und demokratischer Wahlen zu ergreifen, insbesondere den Beschluss eines Wahlgesetzes und die Einrichtung einer unabhängigen Wahlbehörde „durch einen offenen Prozess, der auf dem Dialog mit allen politischen Kräften basiert.“ Sie wiederholten die Bereitschaft des Europarates, diesen Prozess zu unterstützen, insbesondere durch die Venedig-Kommission, die dem Land ihre einschlägige Erfahrung zur Verfügung stellen kann, sowie durch die Parlamentarische Versammlung, die in der Lage ist, künftige Wahlen zu beobachten, wie sie es bereits bei den Wahlen vom 23. Oktober 2011 getan hat.

In diesem Zusammenhang erinnerte Edmond Panariti, der Vorsitzende des Ministerkomitees, an die demokratischen Veränderungen in seinem Heimatland Albanien und gab seiner Überzeugung Ausdruck, dass Tunesien den bevorstehenden Herausforderungen voll gewachsen ist.

„Wir sind zuversichtlich, dass Tunesien, das dem demokratischen Wandel in der Region den Weg gebahnt hat, diesen Kurs fortsetzen wird, durch Dialog und die Bemühung, einen möglichst breiten Konsens zwischen allen politischen Kräfte zu schaffen – und auch innerhalb der gesamten tunesischen Gesellschaft in all ihrer Vielfalt. In dieser Hinsicht spielen die Organisationen der Zivilgesellschaft eine Schlüsselrolle in der neuen tunesischen Demokratie“, erklärten sie abschließend.

Im Rahmen ihres zweitägigen Besuchs trafen Edmond Panariti und Jean-Claude Mignon hochrangige Vertreter der tunesischen Behörden: den Präsidenten der Republik, den Regierungschef, den Präsidenten der Nationalen Verfassungsgebenden Versammlung, den Außenminister sowie Vertreter der politischen Parteien und der Zivilgesellschaft.

Kontakt:
Abteilung für Beziehungen zu den Medien, Tel: +33 3 88 41 25 60
Kommunikationsabteilung der Versammlung, Tel: +33 3 88 41 31 93

Direktion für Kommunikation des Europarates
Tel: +33 (0)3 88 41 25 60
Fax:+33 (0)3 88 41 39 11

 

Bookmark and Share
HREA Trainings
HREA Publications
Subscribe
Ich möchte täglich Nachrichten bekommen über Menschenrechte weltweit.
RSS Feeds
Datenschutzerklärung | Häufig gestellte Fragen | Publikationen | RSS Feeds | Urheberrecht