| 2012-08-19 15:39:30
UNHCR, Canberra, 17. August 2012 -- UNHCR analysiert einen Maßnahmenkatalog zum geltenden Asylrecht, der in Australien von einem Expertengremium vorgeschlagen und vom Parlament als Gesetz verabschiedet wurde. Demnach soll u. a. die Prüfung von Asylanträgen in Lagern außerhalb des Landes erfolgen.
Die Maßnahmen werfen viele komplexe rechtliche und praktische Grundsatzfragen im Bereich des Asylrechts und Flüchtlingsschutzes auf.
UNHCR unterstützt sei langem den Aufbau regionaler Kapazitäten, wie sie auch in den Vorschlägen zu finden sind. Allerdings lösen andere auf Abschreckung setzende Maßnahmen, wie die Wiedereinführung von Auffanglagern im Pazifik, Bedenken aus und damit verbunden viele Fragen.
Präferenz von UNHCR bleibt es, den in Australien ankommenden Asylsuchenden die Möglichkeit zu geben, dort einen Asylantrag zu stellen. Dies würde im Einklang mit der allgemein gültigen Praxis stehen.
Die Entscheidung der Regierung, die per Gesetz vom Parlament verabschiedet wurde, Asylanträge im Ausland zu bearbeiten, ist eine Ausnahme von dieser allgemeinen Praxis. UNHCR befürchtet, dass Asylsuchende in Auffanglagern auf weit enfernten Inseln einem langwierigen Entscheidungsprozess ausgesetzt sind, ehe für sie eine dauerhafte Lösung gefunden wird. UNHCR ist zudem besorgt über die psychologischen Auswirkungen für die Betroffenen.
Es ist wichtig, dass alle Maßnahmen, die mit der Überführung von Asylsuchenden verbunden sind, sowohl in der formalen Vereinbarung als auch in ihrer praktischen Umsetzung mit den grundlegenden Menschenrechten und den Verpflichtungen und Schutzrechten vereinbar sind, die in der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) verankert sind.
UNHCR hofft in naher Zukunft die Details der Änderungen mit der australischen Regierung erörtern zu können.
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