| 2012-06-26 16:20:45
Berlin, 22. Juni 2012 – Der "Internationale Tag der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Folteropfer" wurde erstmals am 26. Juni 1998 begangen. Das Datum wurde gewählt, weil am 26. Juni 1987 die 1984 von der UNO-Vollversammlung verabschiedete Anti-Folter- Konvention in Kraft trat.
Die Unterstützung für Menschen, die in ihrer Heimat Opfer von Folter wurden oder dort durch Kriegsgewalt, Verfolgung und Flucht schwere Traumatisierungen erlitten haben, darf sich in Deutschland nicht auf medizinische Akutversorgung und die lebensnotwendige soziale Grundversorgung beschränken. „Es gilt, diesen Menschen wieder den Weg in ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben mit Zukunftsperspektiven zu ebnen. Dafür bieten wir ihnen unter dem Dach des Zentrums ÜBERLEBEN umfassende und fein abgestimmte professionelle Hilfe an“, sagte Andrea Ahrndt vom Behandlungszentrum für Folteropfer (bzfo) in Berlin anlässlich des Internationalen Tages zur Unterstützung der Folteropfer am 26. Juni. Wichtige Voraussetzung für die Rückkehr in eine menschenwürdige Zukunft sei jedoch, den Grundsatz der gesellschaftlichen Inklusion endlich auf breiter Basis durchzusetzen.
„Inklusion ist ein Menschenrecht und besagt, dass in der Gesellschaft niemand ausgegrenzt werden darf. Eng verbunden mit verbrieften Grundrechten wie Freiheit und Gleichheit bietet Inklusion den Schutz vor jeder Form von Diskriminierung etwa wegen der Hautfarbe, des Geschlechts, der Herkunft, des Alters, der sexuellen Orientierung oder einer Behinderung. Ohne den Leitgedanken der Inklusion, nach dem alle Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit gleichberechtigt zu akzeptieren sind, bleibt die Wahrung der Menschenrechte inkomplett“, so Andrea Ahrndt. Inklusion ist der logische Schritt nach den Bestrebungen der Integration. Während Integrationsbemühungen noch darauf zielen müssten, aufgrund vermeintlicher Andersartigkeit ausgegrenzte oder an den Rand gedrängte Gruppen der Gesellschaft wieder einzubinden, postuliere Inklusion die Vielfalt der Individuen als gesellschaftliche Normalität und als Recht. Ahrndt verdeutlicht dies mit einem einfachen Beispiel aus ihrer täglichen Berufspraxis als klinische Sozialarbeiterin mit Flüchtlingen: Ihre Unterbringung in Wohnheimen bringt nicht nur eine räumliche Isolierung mit sich, sondern auch eine soziale, die letztlich durch entsprechende Integrationsangebote wieder überwunden werden muss. Hier sei es eine fördernde Inklusionsmaßnahme, Asylbewerber gar nicht erst in speziellen Heimen unterzubringen, sondern ihnen eine eigene Wohnung zu verschaffen.
Inklusion ist als Menschenrecht in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben, die seit 2009 auch in Deutschland gilt. Inklusion betrifft aber keinesfalls nur Menschen mit Behinderungen, sondern ebenso Migranten, schutzbedürftige Kinder und Jugendliche, Senioren, Arbeitslose und viele mehr. Bei der Umsetzung des Paradigmenwechsels von der Integration zur Inklusion gibt es in Deutschland nach Ansicht von Ahrndt erheblichen Nachholbedarf. „An der Arbeit des bzfo muss sich zwar nichts ändern, da wir unsere Patienten schon immer mit der Zielsetzung ihrer vollen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft versorgen. Medizinische, psychotherapeutische und psychosoziale Behandlungen werden stets durch Sozialarbeit und pädagogische Angebote begleitet. Ändern muss sich jedoch, dass beispielsweise die Kosten für notwendige Dolmetscher und für die Sozialarbeit, die einen wesentlichen Teil der Versorgung ausmacht, häufig auch nicht von den zuständigen Trägern übernommen werden“, sagt Andrea Ahrndt.
Die bzfo-Sozialarbeiterin weiter: „Hier in Berlin wünschen wir uns als aktive Beiträge zur Inklusion der Flüchtlinge, dass ihnen uneingeschränkte medizinische Versorgung zuteil wird, dass der Zugang zu Sprachkursen sowie zu Arbeit, beruflicher Qualifizierung und Bildung nicht länger an abgeschlossene Asylverfahren geknüpft wird, die sich häufig über Jahre hinziehen, und dass die isolierte Unterbringung in Wohnheimen endet.“
Seit 1992 bietet das Behandlungszentrum für Folteropfer e.V. (bzfo) in Berlin Opfern organisierter staatlicher und Bürgerkriegs-Gewalt Hilfe bei körperlichen Leiden, seelischen Langzeitschäden und psychosomatischen Störungen. Etwa 500 Erwachsene, Kinder und unbegleitete Jugendliche behandelt das Team jährlich. Sie kommen aus über 50 Ländern, vor allem aus der Türkei, Tschetschenien, dem Iran, dem Kosovo, Syrien, dem Libanon, Bosnien-Herzegowina, dem Irak und Afghanistan. Rund die Hälfte der Ausgaben wird von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der EU und den Vereinten Nationen getragen; den Rest finanzieren Stiftungen, Unternehmen und private Spenderinnen und Spender. Seit Mitte 2008 arbeitet das bzfo gemeinsam mit dem Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste (zfm), der Überleben – Stiftung für Folteropfer sowie der gemeinnützigen Catania – Hilfe für traumatisierte Opfer unter dem Dach des Zentrums ÜBERLEBEN.
Pressekontakt und Interviewanfragen: Britta Jenkins • 030 30 39 06 24 oder 0160 813 0112 www.bzfo.de • www.ueberleben.org
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